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Wegweiser für den Winterdienst



Damit es Sie nicht eiskalt erwischt -  Wegweiser für den Winterdienst

Liebe Bürenerinnen,
Liebe Bürener,

Der Winter hat seine schönen, aber auch seine beschwerlichen Seiten.

Wie mit Schnee und Eis am besten fertig werden?

Wer macht was? Warum kein Salz? Wann muss geräumt und gestreut werden? 

Diese Information gibt Ihnen Auskunft.

 


 

Dafür sorgt die Stadt


Wenn der Winter kommt, stehen unter Regie des Bauhofes/Verwaltung ca. 25 Mitarbeiter/innen für den Winterdienst bereit. Die Stadt Büren streut bei Glätte auf Fahrbahnen und Plätzen (verkehrswichtige und gefährliche Stellen), soweit diese innerhalb der geschlossenen Ortslagen liegen. Bei entsprechender Schneehöhe werden die Fahrbahnen und Plätze auch geräumt. Das Räumen und Streuen geschieht nach einem differenzierten Einsatz- und Tourenplan mit verschiedenen Dringlichkeitsstufen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass bei der Vielzahl der zu bearbeitenden Straßen und Einsatzstellen nicht gleichzeitig alle Bereiche geräumt und gestreut werden können.

Die Winterdienstfahrzeuge sind - wenn erforderlich - im Interesse Ihrer Sicherheit von 4 bis ca. 22 Uhr unterwegs.


 

Was muss ich als Bürger tun?


Entsprechend der Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Büren vom 13.12.1996 müssen die Anlieger die an ihre Grundstücke angrenzenden Gehwege bzw. die gemeinsamen Geh- und Radwege bei Eis- und Schneeglätte in einer für den Fußgängerverkehr erforderlichen Breite (soweit möglich, von mindestens 75 cm) bestreuen bzw. von Schnee räumen.

Das gilt auch für Fahrbahnen, die entsprechend der Satzung von den Anliegern zu reinigen sind. Nach § 1 Abs. 2 der Satzung gehört zur Reinigung auch die Winterwartung. Diese umfasst insbesondere das Schneeräumen auf den Fahrbahnen und Gehwegen sowie das Bestreuen der Gehwege, Fußgängerüberwege und gefährlichen Stellen auf den Fahrbahnen bei Schnee- und Eisglätte.

Als Gehwege zählen übrigens auch Fahrbahnränder von Straßen (z.B. Spielstraßen), die auf keiner Seite einen erkennbar abgeteilten bzw. abgegrenzten Gehweg besitzen. Auch hier müssen die Anlieger in einer Breite von mindestens 75 cm streuen bzw. von Schnee räumen.

Der Schnee sollte auf dem an die Fahrbahn angrenzenden Teil des Gehweges oder - wo dies nicht möglich ist - auf dem Fahrbahnrand so gelagert werden, dass der Fahr- und Fußgängerverkehr nicht mehr als unvermeidbar gefährdet oder behindert wird. Halten Sie bitte Straßensinkkästen und Hydranten von Schnee und Eis frei.


 

Wann muss geräumt und gestreut werden?


In der Zeit von 7 - 20 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls bzw. nach dem Entstehen der Glätte zu beseitigen.

Nach 20 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind an dem darauf folgenden Tag werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr zu beseitigen.


 

Kein Salz? Womit soll gestruet werden?


Salz gefährdet besonders unser Grün und Grundwasser und kann bei konzentrierter Anwendung zum Absterben der Bäume und Pflanzen führen. Unsere Straßenbäume haben es schwer. Der Verkehr, die Abgase, der Sauerstoff- und Wassermangel unter dem Pflaster oder Asphalt behindern oftmals ihr Wachstum. Und dann noch Salz? Aus diesem Grund schreibt die Straßenreinigungssatzung vor: Gehwege sind nur mit abstumpfenden Stoffen (Splitt, Sand, Asche) zu bestreuen, nur bei außergewöhnlichen Glätteverhältnissen (z.B. Eisregen) darf Salz oder ein Gemisch aus abstumpfenden und auftauenden Stoffen verwandt werden.

Für den Bereich der Fahrbahnen kann auf den Einsatz von Salz leider nicht verzichtet werden. Hier kommt ein Gemisch aus Trockensalz und Magnesiumchlorid zur Anwendung, das nach einschlägigen Untersuchungen sowohl unter dem Gesichtspunkt Ökologie, Ökonomie sowie Fahrbahnsicherheit die bestmögliche Alternative darstellt. In jedem Fall gilt für das Winterdienst-Team der Stadt:

" So wenig wie möglich - so viel wie notwendig "


 

Wintercheckliste:


- Besorgen Sie sich bitte rechtzeitig Schaufel, Schneeschieber und Streumaterial. Dann kann der Winter Sie nicht überraschen.

- Streumittel erhalten Sie u.a. bei den örtlichen Baustoffhändlern und Baumärkten.

- Werfen Sie bitte den Schnee nicht auf die Fahrbahn. Das Räumfahrzeug drückt ihn auf den Gehweg oder in Ihre Einfahrt zurück. Das ist bedauerlich, technisch aber leider nicht zu vermeiden. Bei widrigen Witterungsver-hältnissen kann es auch keinen " Minuten-Fahrplan " für die Winterdienstfahrzeuge geben.

- Versuchen Sie bitte nicht, Schnee mit Salz aufzutauen. Es entsteht dann nur Schneematsch, der noch gefährlicher ist.

- Geben Sie bitte den Streu- und Räumfahrzeugen die Vorfahrt. Die Fahrzeuge kommen schneller durch und Sie fahren sicherer auf gestreuten und geräumten Straßen.

- Wenn Sie können, steigen Sie bitte bei Schnee und Eis auf öffentliche Verkehrsmittel um. Sie fahren bequemer und sicherer und das Winterdienst-Team der Stadt kann schneller arbeiten.


 

Tipp:


Stellen Sie sich als Kraftfahrer bitte rechtzeitig darauf ein, dass Sie nicht überall freie Fahrt auf " frei geräumten " Straßen haben werden und statten Sie Ihr Fahrzeug mit Winterausrüstung (Winterreifen, Eisschaber etc.) aus.


Text der Straßenreinigungssatzung der Stadt Büren finden Sie hier:


 

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