Gewerbean-/um- und -abmeldung
Gewerbeanmeldung
Laut Gewerbeordnung muss derjenige, der einen selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes oder den Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle anfängt, dies der für den betreffenden Ort zuständigen Behörde gleichzeitig anzeigen.
Die Gewerbeanmeldung ist sofort bei Beginn des Gewerbes im Sachgebiet Ordnungswesen der Stadt Büren vorzunehmen.
Der Gewerbebetreibende muss in der Regel persönlich erscheinen und seinen Personalausweis vorlegen. Die Gewerbeanmeldung ist auch per E-Mail mit Scan des Personalausweises möglich.
Ist die Firma im Handelsregister eingetragen oder soll dort eingetragen werden, ist zusätzlich ein Auszug aus dem Handelsregister erforderlich.
Es entstehen bei der Gewerbeanmeldung bei natürliche Personen Kosten in Höhe von 26,00 €.
Es entstehen bei der Gewerbeanmeldung bei juristische Personen Kosten in Höhe von 33,00 € und für jeden weiteren gesetzlichen Vertreter 13,00€.
Gewerbeummeldung
Eine Gewerbeummeldung ist notwendig sobald:
- der Betrieb verlegt wird
- der Gegenstand des Gewerbes gewechselt oder auf Waren oder Dienstleistungen ausgedehnt wird.
Es entstehen bei der Gewerbeummeldung bei natürliche Personen Kosten in Höhe von 26,00 €.
Es entstehen bei der Gewerbeummeldung bei juristische Personen Kosten in Höhe von 33,00 € und für jeden weiteren gesetzlichen Vertreter 13,00€.
Gewerbeabmeldung
Sobald der Betrieb auf Dauer eingestellt wird, ist unverzüglich eine Gewerbeabmeldung notwendig.
Der Gewerbebetreibende muss in der Regel persönlich unter Vorlage seines Personalsausweises das Gewerbe im Sachgebiet Ordnungswesen der Stadt Büren abmelden. Die Gewerbeabmeldung ist auch per E-Mail mit Scan des Personalausweises möglich.
Die Gewerbeabmeldung ist kostenlos.
Rechtgrundlage:
Gewerbeordnung
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Johannes Runken
Abteilung III - Ordnungswesen