Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus
Die Landesregierung hat ein weitreichendes Kontaktverbot für Nordrhein-Westfalen per Rechtsverordnung erlassen.
Zur Umsetzung dieser Rechtsverordnung sind die zuständigen Behörden gehalten, die Bestimmungen energisch, konsequent und, wo nötig, mit Zwangsmitteln durchzusetzen.
Aktuelle Corona-Schutzverordnung
Aktuelle Betreuungsverordnung
Aktuelle Einreiseverordnung
Manuel Krenz
Abteilungsleiter III - Bürgerdienste