Förderrichtlinie Jung kauft Alt

Die Fördermittel für das Jahr 2017 sind erschöpft, es sind somit keine Plätze für die Förderung "Jung kauft Alt" mehr verfügbar. Die Bereitstellung neuer Mittel für das nächste Jahr ist geplant. Für die Fortführung der Förderung "Jung kauft Alt" ist die Beschlussfassung des Haushaltes 2018 durch den Rat erforderlich. Anträge werden frühestens ab Januar 2018 wieder angenommen. Förderzusagen werden bis zur Genehmigung des Haushaltes durch den Kreis Paderborn jedoch erst nur mit Vorbehalt erteilt.
Wichtige Fördervoraussetzungen:
- Es darf noch kein Kaufvertrag abgeschlossen sein
- Das Gebäude muss seit mindestens einem Jahr leer stehen (Leerstand einer Wohn- oder Geschäftseinheit ausreichend)
- Das Gebäude muss mindestens 25 Jahre alt sein
Alles Weitere entnehmen Sie bitte der Förderrichtlinie.
Cornelia Vohs
Sachgebiet IV/02 Städtebauliche Projekte