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Straßenreinigungspflicht für Grundstückseigentümer

Wer in diesen Tagen auf den Straßen und Gehwegen Bürens unterwegs ist, kann sich am schönen Anblick herbstlich gefärbter Bäume erfreuen. Diese verlieren in der anstehenden kalten Jahreszeit nun aber unweigerlich nach und nach ihr Blätterkleid und sorgen damit, besonders bei feuchter Witterung, für ein erhöhtes Unfallrisiko auf Straßen und Gehwegen!

Aus diesem Grund möchte die Stadt Büren an dieser Stelle die Bürgerinnen und Bürger noch einmal eindringlich auf die Straßenreinigungspflicht hinweisen.

Gemäß der Straßenreinigungssatzung der Stadt Büren sind Grundstückseigentümer verpflichtet, Gehwege und teilweise auch Fahrbahnen, durch die ihre Grundstücke erschlossen sind oder an die sie angrenzen, regelmäßig (1x wöchentlich) zu reinigen. Laub jedoch ist unverzüglich zu beseitigen, wenn es eine Gefährdung des Verkehrs darstellt. Dies ist unter anderem der Fall, wenn es wegen Nässe zu Rutschgefahr führen kann, Passanten über Laub und vom Laub verdeckte Hindernisse stolpern, oder Radfahrer zu Fall kommen könnten.

Verunreinigungen sind unter Berücksichtigung der Abfallbeseitigungsbestimmungen zu entsorgen. Eine Entsorgung bzw. Ablagerung auf öffentlichem Gelände ist demnach nicht gestattet und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Wird ein solches Verhalten festgestellt, oder der Verursacher einer solchen Ablagerung ermittelt, hat dieser mit ordnungsbehördlichen Maßnahmen zu rechnen.

Bei Fragen rund um das Thema Straßenreinigung steht Ihnen die Stadt Büren, Herr Polten, gerne unter der Telefonnummer 02951/970-134 oder per E-Mail unter pltnbrnd zur Verfügung.

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