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Ratsinformationssystem

Anordnung zur Aufstallung von Geflügel im Kreis Paderborn vom 20.11.2021.

Gemäß der Anordnung zur Aufstallung von Geflügel im Kreis Paderborn vom 20.11.2021 sind sämtliches im Kreis Paderborn gehaltenes Geflügel (Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse) ist ab sofort ausschließlich

1. in geschlossenen Ställen oder
2. unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung bestehen und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung versehen sein muss (Schutzvorrichtung), zu halten.

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