10. Mär 2021
Das Land NRW hat mitgeteilt, dass der eingeschränkte Regelbetrieb in den städt. Kindertageseinrichtungen bis zu den Ostertagen beibehalten wird.
Das Land NRW hat mitgeteilt, dass der eingeschränkte Regelbetrieb in den städt. Kindertageseinrichtungen bis zu den Ostertagen beibehalten wird.
Im eingeschränkten Regelbetrieb bleibt es bei der Vorgabe, dass nur in festen Gruppen betreut werden darf. Um die Gruppentrennung und die strikte Einhaltung der Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen umsetzen zu können, wird der Betreuungsumfang weiterhin in den städtischen Kindertageseinrichtungen für jedes Kind um 10 Stunden pro Woche eingeschränkt.