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Kostenlose Corona-Schnelltests im Kreis Paderborn ab sofort möglich

10. Mär 2021

Bürgerinnen und Bürger des Kreises Paderborn können einmal pro Woche einen kostenlosen Coronaschnelltest (PoC-Antigen-Test) durchführen lassen.

Bürgerinnen und Bürger des Kreises Paderborn können einmal pro Woche einen kostenlosen Coronaschnelltest (PoC-Antigen-Test) durchführen lassen. Vier Apotheken und privaten Testzentren in Paderborn, Delbrück und Hövelhof bieten diese Tests bereits an, die auf den Internetseiten des Kreises Paderborn unter www.kreis-paderborn.de gelistet sind. Landrat Christoph Rüther hat sich in einer heutigen Videokonferenz mit der Bürgermeisterin und den Bürgermeistern darauf verständigt, dezentralisiert und somit vor Ort schnellstmöglich die Struktur für weitere Anlaufstellen zu schaffen. „Ich bin sehr dankbar, dass wir sofort loslegen können. Gerade jetzt, wo wir mit den Lockerungen beginnen, sind Schnelltests ein wesentlicher Baustein, um Infektionsketten aufzudecken und zu unterbrechen und natürlich auch den Zugang zu sensiblen Bereichen zu steuern“, betont Rüther.

Auch für gesichtsnahe Dienstleistungen wie von Friseuren oder Kosmetikern, bei denen die Maske nicht getragen werden kann, ist in der geltenden Coronaschutzverordnung ein vorheriger tagesaktueller Test vorgesehen. Das Bundesgesundheitsministerium hat mit einer Neufassung der Coronavirus-Testverordnung die Grundlage für kostenlose Bürgertestungen geschaffen. Eine Allgemeinverfügung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales regelt die Umsetzung: Unter anderem können Ärzte, Apotheken, Rettungs- und Hilfsorganisationen und auch private Testzentren diese Tests anbieten. Diejenigen, die bereits vor dem 8. März Schnelltests angeboten haben und die in der Allgemeinverfügung genannten Auflagen (zum Beispiel in puncto Hygienemaßnahmen, genügend Räume, um Mindestabstände einzuhalten, Schutzausrüstung, sachgerechte Probenahme) können dies übergangsweise auch weiterhin anbieten und sind durch die Allgemeinverfügung des Landes bis zum 15. März automatisch beauftragt.

Ärzte, die künftig Schnelltests anbieten möchten, können das formlos beim Kreisgesundheitsamt anzeigen, per E-Mail unter vrwltngsltng53krs-pdrbrnd. Weitere Anbieter können die Durchführung von Schnelltests beim Kreisgesundheitsamt beantragen und können dann, wenn sie alle Auflagen erfüllen, mit dieser Leistung beauftragt werden. Das Antragsformular ist auf den Seiten des Kreises Paderborn in Kürze zu finden. „Ich hoffe sehr, dass sich hier viele melden, mitziehen und uns helfen, die Corona-Pandemie erfolgreich zu bekämpfen“, unterstreicht Rüther.

Die Abrechnung erfolgt über die Kassenärztliche Vereinigung. Bürgerinnen und Bürger müssen vor Ort schriftlich benennen, wann sie zuletzt getestet worden sind. Denn es gilt die Regel: Ein Test pro Woche. Die Getesteten erhalten vor Ort einen Nachweis über das Testergebnis. Das Ergebnis liegt in der Regel nach 15 Minuten vor. Ist der Schnelltest positiv, erfolgt umgehend eine Meldung an das Gesundheitsamt. „Jeder mit einem positiven Schnelltest muss sich sofort in Quarantäne begeben“, betont Dr. Constanze Kuhnert, Leiterin des Paderborner Kreisgesundheitsamtes. Auch sollte umgehend eine PCR-Diagnostik erfolgen, um den Schnelltest abzusichern. Derzeit wird noch geklärt, ob diese direkt im Anschluss in der Anlaufstelle für Schnelltests und/oder beim Hausarzt durchgeführt werden kann.

Anlaufstellen werden in den kommenden Tagen, je nach Anträgen und der Beauftragung durch das Gesundheitsamt, ausgebaut und fortlaufend aktualisiert unter www.kreis-paderborn.de veröffentlicht.

Folgende Apotheken und Testzentren bieten bereits einmal pro Woche einen kostenlosen Schnelltest an. Da die Apotheken nur zu bestimmten Zeiten testen, sollte dort vorher angerufen werden.

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