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NRW-Überbrückungshilfe Plus: Antragstellung ausschließlich noch bis 31. März 2021 möglich

19. Mär 2021

„Fiktiver Unternehmerlohn“ für maximal vier Monate

Parallel zur Verlängerung der Überbrückungshilfe des Bundes für die Fördermonate September bis Dezember 2020 hat auch die Landesregierung das Zusatzprogramm „NRW-Überbrückungshilfe Plus“ fortgesetzt. Hierüber können Kosten des privaten Lebensunterhalts in Höhe von 1.000 Euro pro Monat für maximal vier Monate als sogenannter „fiktiver Unternehmerlohn“ berücksichtigt werden.

Michael Kubat, Wirtschaftsförderung der Stadt Büren informiert darüber, dass die NRW-Überbrückungshilfe Plus auch in das Antragsverfahren zur Überbrückungshilfe des Bundes vollintegriert ist. Anträge können noch bis zum 31. März 2021 gestellt werden.

„Die Möglichkeit, diese Zuschüsse für den privaten Lebensunterhalt unkompliziert für sich greifbar zu machen, sind nur noch jetzt da. Die Anträge können nur noch bis zum 31. März 2021 über einen prüfenden Dritten eingereicht und somit erfolgreich bearbeitet werden,“ so Kubat.

Die Stadt Büren arbeitet seit Beginn der Pandemie intensiv mit den Beraterinnen und Beratern der Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen mit Sitz in Paderborn zusammen. Das Team rund um Dr. Claudia Auinger, Tobias Kaufmann und Daniel Beermann berät zu sämtlichen Fragen der Antragsverfahren und -abwicklung. „Durch diese gezielte Form der Beratung konnten bereits etliche Zuschüsse den Menschen in der Region zugespielt werden.“

Antragsberechtigt für die NRW-Überbrückungshilfe Plus sind Soloselbstständige, Freiberuflerinnen und Freiberufler sowie im Unternehmen tätige Inhaberinnen und Inhaber von Einzelunternehmen und Personengesellschaften mit höchstens 50 Mitarbeitenden. Die Voraussetzungen zur Inanspruchnahme der Überbrückungshilfe II des Bundes müssen als Grundlage erfüllt werden. Demnach dürfen kleine und mittelständische Unternehmen mit entweder einem Umsatzeinbruch von mindestens 50 % in zwei zusammenhängenden Monaten im Zeitraum April bis August 2020 gegenüber den jeweiligen Vorjahresmonaten, oder einem Umsatzeinbruch von mindestens 30% im Durchschnitt in den Monaten April bis August 2020 gegenüber dem Vorjahreszeitraum einen Antrag auf Überbrückungshilfe II stellen.

Weitere Informationen sind auf der Website des NRW-Wirtschaftsministeriums zu finden: https://www.wirtschaft.nrw/ueberbrueckungshilfe2 zu finden.

Ansprechpartner:
Michael Kubat (Stadt Büren): 02951 970-144
Tobias Kaufmann (IHK): 05251 1559-43
Daniel Beermann (IHK): 05251 1559-19

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