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Ratsinformationssystem

Kastrationspflicht von Katzen im Bürener Stadtgebiet

25. Mär 2021

Katzenhalter, die ihre Katze ins Freie lassen, müssen diese vorher kastrieren und kennzeichnen lassen.

Katze

Die Stadt Büren weist erneut darauf hin, dass Katzenhalter/innen, die ihrer Katze oder ihrem Kater Zugang ins Freie gewähren, diese zuvor von einem Tierarzt kastrieren und mittels Tätowierung oder Microchip kennzeichnen lassen müssen. Tiere unter 5 Monaten sind von der Kastrationspflicht ausgenommen.

Durch diese Maßnahme soll die Zahl der „Streunerkatzen“ im Bürener Stadtgebiet verringert werden, denn ungewollter Katzennachwuchs wird von den Besitzern oft ausgesetzt und die Tiere vermehren sich schnell. Das führt zum einen zu überfüllten Tierheimen, aber auch dazu, dass die Tiere erkranken und qualvoll verenden.

Die Stadt Büren ruft daher Bürger/innen, die Katzen/Kater in ihrem Umfeld feststellen, die nicht tätowiert bzw. mit einem Chip versehen sind, dazu auf, sich an das Ordnungsamt zu wenden. Die Stadt weist Katzenbesitzer/innen darauf hin, dass Verstöße gegen die Kastrationspflicht mit einem Verwarn- bzw. Bußgeld geahndet werden.

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