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Ratsinformationssystem

Hunde dürfen nur angeleint ausgeführt werden und von den Tieren verursachte Verunreinigungen sind unverzüglich zu entfernen.

Hund mit Leine

In letzter Zeit sind beim Ordnungsamt Büren vermehrt Beschwerden über nicht angeleinte Hunde und Hundekot auf Gehwegen, in Grünanlagen und besonders auf Kinderspielplätzen eingegangen. Diese „Hundetretminen“ sind mehr als ärgerlich, denn dadurch können nicht nur Dreck und Gestank in die Wohnung getragen werden, sie können auch Infektionsquellen sein: Über Hundekot können Hundewürmer oder Bandwürmer, Salmonellen und andere Bakterien auf den Menschen übertragen werden und diverse Krankheiten verursachen.

Die Stadt Büren appelliert daher an das Verantwortungsbewusstsein aller HundehalterInnen und weist darauf hin, dass in der Ordnungsbehördlichen Verordnung der Stadt Büren geregelt ist, dass Hunde innerhalb bebauter Ortsteile, auf Verkehrsflächen und in Anlagen nur angeleint ausgeführt werden dürfen und von den Tieren verursachte Verunreinigungen unverzüglich zu entfernen sind. Verstöße werden mit einem Verwarn-/Bußgeld geahndet.

Damit es gar nicht erst zu Verwarnungen oder Bußgelder sind im Bürgerbüro der Stadt Büren Hundekotbeutel kostenlos erhältlich, einfache Plastiktüten wie z.B. ein Gefrierbeutel erfüllen aber auch den gleichen Zweck. So werden zudem schädliche Umwelteinwirkungen vermieden und Hundehalter leisten damit ihren Beitrag zur Sauberhaltung der Stadt.

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