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Deutsche Glasfaser-Kunden können über E.ON neue Verträge abschließen.

02. Jun 2021

Schnelles Internet in Wewelsburg, Brenken, Eickhoff und Weiberg weiterhin möglich.

Deutsche Glasfaser-Kunden können bei Bedarf über E.ON Highspeed neue Verträge abschließen

Deutsche Glasfaser-Kunden aus den Bürener Ortsteilen Wewelsburg, Brenken, Eickhoff und Weiberg haben nach der Kündigung der Verträge die Möglichkeit, auch bei der Westenergie Breitband GmbH einen neuen E.ON Highspeed-Vertrag abzuschließen.

„Die Corona-Pandemie hat uns deutlich gezeigt, dass immer mehr Menschen von Zuhause aus arbeiten müssen und somit mehr denn je auf eine stabile und schnelle Internetverbindung angewiesen sind. Alle Arbeiten zum Glasfaserausbau wurden in den betroffenen Orten bereits erfolgreich abgeschlossen. In diesem Kontext ist für uns die Entscheidung der Deutschen Glasfaser völlig unverständlich“, betont Bürens Bürgermeister Burkhard Schwuchow.

Die Stadt Büren hat daher nach Bekanntwerden der Entscheidung zur Kündigung mit den beteiligten Unternehmen Gespräche geführt, um kurzfristig eine einvernehmliche Lösung im Sinne der Bürgerinnen und Bürger herbeizuführen. Das Ergebnis: Alle betroffenen Haushalte können trotz der ausgesprochenen Kündigung durch die Deutsche Glasfaser weiterhin schnelles Internet erhalten. Kommunalbetreuer Fabian Wälter von der Westenergie erläutert das weitere Vorgehen: „Aus Sicht der Westenergie Breitband GmbH steht einer Anschaltung der Kunden der Deutschen Glasfaser in Wewelsburg, Brenken, Eickhoff und Weiberg auf unseren Netzen technisch nichts entgegen. Als kommunaler Partner fördern wir den heimischen Breitbandausbau und halten unser Angebot der Netzzugangsgewährung sowohl für die Deutsche Glasfaser als auch andere Telekommunikationsanbieter weiterhin aufrecht. 

Wer noch einen Highspeed-Internet-Anschluss haben möchte, kann sich auf der Webseite www.eon-highspeed.com informieren und bei Bedarf einen Vertrag abschließen.

Eine Übersicht häufig gestellter Fragen an die Stadt Büren:

Die Liste ist nicht abschließend und kann jederzeit inhaltlich ergänzt werden.

Welche Orte sind von den Kündigungen betroffen?

Die vorliegenden Kündigungen liegen ausschließlich für die Orte Brenken, Eickhoff, Weiberg und Wewelsburg vor. Weitere Orte sind nach der jetzigen Sachlage nicht betroffen.

Was passiert denn mit dem bereits gebauten Glasfaserhausanschluss? Ich habe Angst, dass dieser zurückgebaut wird und ein Loch in meiner Kellerwand entsteht.

Die Westenergie teilt mit, dass der gebaute Glasfaserhausanschluss bei den betroffenen Kundinnen und Kunden bestehen bleibe. Der Ausbau erfolge grundsätzlich im Auftrag der Westenergie Breitband GmbH. Somit befinden sich die Hausanschlüsse im Eigentum der Westenergie Breitband GmbH.

Die Westenergie behält sich vor, bei längerer Zeit der Nicht-Nutzung, den sogenannten ONT (Optical Network Termination) zurückzufordern. Der ONT dient dem Betrieb des Glasfaser-Internets und wurde Ihnen bei den Baumaßnahmen ausgehändigt. Dieser kann bei einem späteren Vertragsabschluss kurzfristig wieder angebracht werden. Die Westenergie teilt weiterhin mit, dass der Bereich der Hausdurchführung, das Leerrohr, das Glasfaserkabel inkl. des „Anschlusspunktes“ an der Wand (der so genannte APL) erhalten bleibe. Es werde kein Loch in der Kellerwand entstehen und es werde auch kein Kabel aus der Wand schauen.

Mein Glasfaserhausanschluss ist noch nicht fertig gebaut (ONT an der Wand ist noch nicht installiert o. ä.) Wird dieser fertig gestellt wie vereinbart?

Die Westenergie teilt mit, dass alle beauftragten Glasfaserhausanschlüsse nach Standard der Westenergie Breitband GmbH zu Ende gebaut werden. Hierbei werden keine Unterschiede zwischen Kundinnen und Kunden der Deutschen Glasfaser und der Westenergie gemacht. Sollte die Installation des ONT im Keller noch nicht durchgeführt worden sein, werde ein Techniker wie gewohnt diesen ONT anbringen, anschließen und auf Funktionsfähigkeit überprüfen. Die installierte Technik wird gemäß Standard der Westenergie Breitband neben dem ersten Anschlusspunkt (1m Entfernung) gesetzt.

Ich möchte nach der Kündigung durch die Deutsche Glasfaser nun doch keinen Internet-Vertrag mehr abschließen? Entstehen zusätzliche Kosten für mich?

Die Westenergie teilt mit, dass für die Kundinnen und Kunden, die Ihren Vertrag vor dem 01.01.2022 abschlossen haben bzw. abschließen werden mit keinen zusätzlichen Kosten zu rechnen seien.

Sollte ein neuer Vertrag mit der Westenergie nicht zustande kommen, teilt das Unternehmen mit, dass in diesem Fall (wie in (1) erwähnt) der ONT zurückgefordert werde. Es entstehen auch für diesen Schritt keine Kosten für die Kundinnen und Kunden.

Die Westenergie weist darauf hin, dass bei Neuabschlüssen nach dem 01.01.2022 zusätzliche Kosten für die Inbetriebnahme (Messungen, ONT setzen etc.) anfallen werden. Diese Kosten betragen ca. 398 EUR.

Muss ich einen Vertrag bei der Westenergie abschließen oder kann ich das auch bei einem Drittanbieter tun?

Alle Bürgerinnen und Bürger können jederzeit einen Vertrag bei der Westenergie abschließen. Das Netz liegt im Eigentum der Westenergie. Weiterhin steht das Netz ebenfalls für Drittanbieter offen. Es wird dabei von einem „Open Access Netzwerk“ gesprochen. Weitere Telekommunikationsanbieter können beispielsweise durch einen abzuschließenden Nutzungsvertrag mit der Westenergie dieses Netz nutzen. Stand heute liegt eine solche Nutzungsvereinbarung mit einem Drittanbieter nicht vor. Die Westenergie bestätigt, dass sie sich mit einer solchen Anfrage auseinandersetzt, sobald diese vorliegen.

Was kostet ein Produkt der Westenergie? Können hier noch mit Anpassungen zu Gunsten der Kundinnen und Kunden zu rechnen seien?

Die Westenergie teilt mit, dass die interessierte Kundinnen und Kunden unter https://eon-highspeed.com/glasfaserausbau/ über den Verfügbarkeitscheck jederzeit ein Produkt bestellen können. Sofern in der Vergangenheit ein Glasfaserhausanschluss bestellt wurde (z. B. in Verbindung mit einem Produkt-Vertrag bei der Westenergie oder bei der Deutschen Glasfaser), wählen auf Empfehlung der Westenergie die Kundinnen und Kunden bitte am Anfang des Bestellprozesses „Ich habe meinen Glasfaser-Hausanschluss bereits beauftragt“.

Bürgermeister Schwuchow hat sich persönlich an den Leiter des Vermarktungsmanagements der Westenergie in Essen gewandt, um für eine angepasste Preispolitik für die betroffenen Kundinnen und Kunden zu werben. Die Bürgerinnen und Bürger wünschen sich vorzugsweise die gleichen Preiskonditionen der Westenergie bzw. mindestens ein finanzielles Entgegenkommen Ihrerseits bei den monatlichen Kosten wie zu der Zeit der Nachfragebündelung, also vor Vertragsabschluss.

Warum kann die Westenergie die Preise der Deutschen Glasfaser nicht übernehmen

Die Westenergie teilt mit, dass es auch vertrieblicher Sicht nicht möglich sei, die Preise der Deutschen Glasfaser zu übernehmen.

Wo kann ich mich bestmöglich über das weitere Vorgehen eines Vertragsabschlusses zu informieren, sodass ich einheitliche und verbindliche Informationen erhalte?

Ausschließlich bei Fragen rund um das Vertragswesen, sprechen Sie bitte die kostenfreie Service-Hotline der Westenergie an:

srvcn-hghspdcm
www.eon-highspeed.com
Telefon 0800-9 90 00 66 (Montag-Freitag: 07-20 Uhr, Samstag 08–16 Uhr)

Für allen weiteren Fragen rund um den Breitbandausbau im Stadtgebiet steht bei der Stadt Büren zu den bekannten Öffnungszeiten zur Verfügung:

Friedhelm Erftemeier
Telefon: 02951 970-178
rftmrbrnd

Ist das „Weiße-Flecken-Programm“ in irgendeiner Art und Weise beeinflusst?

Nein. Dieser Ausbau läuft wie gewohnt in den betroffenen Orten weiter bzw. wird in diesen Orten umgesetzt.

Kann es einen Rückbau des Glasfasernetzes durch das Unternehmen Westenergie kommen?

Die Westenergie teilt mit, dass ein Rückbau des Glasfaser-Netzes nicht sinnvoll und somit ausgeschlossen sei. Somit sei an dieser Stelle auch mit keinen unvorhersehbaren Kosten zu rechnen. Die Kundinnen und Kunden verfügen über einen technisch einwandfreien Glasfaser-Hausanschluss, der durchaus eine Aufwertung der Immobilie begründen kann.

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