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Die Stadt Büren weist auf die satzungsrechtliche Pflicht zum Tragen einer Hundemarke hin

Auch wenn teilweise noch etwas verhalten, kündigt sich unweigerlich der Sommer im Bürener Stadtgebiet an. Dies bedeutet für viele Menschen mehr Zeit im Freien, in der Natur und natürlich auch den wohlverdienten Urlaub. Hierbei oftmals mit dabei ist der beste Freund des Menschen, der Hund.

Manchmal wird jedoch vergessen, dem Hund die Hundesteuermarke am Geschirr oder Halsband zu befestigen. Daher möchte die Stadt Büren an dieser Stelle noch einmal auf die satzungsrechtliche Pflicht zum Tragen einer Hundemarke hinweisen. Wer hiergegen verstößt, handelt ordnungswidrig und riskiert ein Verwarngeld. Aber auch sonst bietet das Tragen der Hundemarke viele Vorteile. Sollte der Hund einmal entlaufen, kann über die Hundemarke innerhalb kürzester Zeit der Halter/die Halterin ausfindig gemacht und informiert werden, wenn der Hund aufgefunden wurde. Dies hilft besonders, wenn der Hund in unbekannten Gebieten, wie z.B. im Urlaub, entläuft. Durch eine schnelle Rückführung lassen sich ebenfalls Kosten für den Transport und die Unterbringung in einem Tierheim oder einer Tierpension vermeiden.

Ebenso möchte die Stadt Büren Hundehalter noch einmal ausdrücklich auf die Reinigungspflicht hinweisen: Durch Hunde verursachte Verunreinigungen (wie z.B. Kot) auf Verkehrsflächen oder in Anlagen sind unverzüglich und schadlos zu beseitigen. Entsprechende Tüten hierfür sind an vielen Spendern im Stadtgebiet, sowie im Bürgerbüro der Stadt Büren kostenlos erhältlich.

Bei Fragen rund um das Thema Hundehaltung steht die Stadt Büren gerne zur Verfügung. Ansprechpartner für den Bereich Steuern und Hundemarken ist Frau Voß, Tel. 02951/970-136, E-Mail chrvssbrnd, für den Bereich Reinigungspflicht Frau Münstermann, Tel. 02951/970-217, E-Mail mnstrmnnbrnd.

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