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Ab dem 30. August 2021 wird im gesamten Stadtgebiet eine Hundebestandsaufnahme durchgeführt

Hund

Die Stadt Büren erhebt entsprechend der zurzeit gültigen Hundesteuersatzung von den Hundehaltern eine jährliche Hundesteuer. Dies setzt jedoch voraus, dass die Vierbeiner vom Hundehalter bei der Stadtverwaltung, Abteilung Finanzen, angemeldet werden. Die jährliche Hundesteuer beträgt derzeit 66,00 Euro für einen Hund. Bei der Haltung von zwei oder drei Hunden erhöht sich die Steuer.

Vermehrt musste festgestellt werden, dass nicht alle Hundehalter der Pflicht zur Anmeldung ihrer Hunde nachkommen. Aus Gründen der Steuergerechtigkeit hat die Stadtverwaltung Büren nun entschieden, eine umfassende Hundebestandsaufnahme ab dem 30. August 2021 im gesamten Stadtgebiet durchzuführen.


Die Mitarbeiter/innen der beauftragen Firma Springer Kommunale Dienste GmbH mit Sitz in Düren werden durch Befragung aller Haushalte den vorhandenen Hundebestand feststellen. Sie sind wochentags in der Zeit von 9 Uhr bis 19 Uhr und samstags von 9 Uhr bis 17 Uhr unterwegs. Dazu trägt jeder Mitarbeiter sichtbar eine von der Stadt Büren ausgestellte Legitimation. Aufgrund der Rechtslage sind die Bürgerinnen und Bürger verpflichtet, die erforderlichen Auskünfte zu erteilen.

Die Mitarbeiter/innen dürfen die Wohnungen nicht betreten und keine Steuern oder Gebühren direkt vor Ort annehmen. Die Coronaschutzverordnung aufgrund der Coronavirus-Pandemie wird selbstverständlich eingehalten.

In Fällen, in denen durch die Mitarbeiter/innen der Firma Springer Hunde festgestellt werden, die bislang nicht zur Hundesteuer angemeldet wurden, werden die Grundlagen für die Steuerfestsetzung durch die Stadt Büren ermittelt. In den Fällen, in denen keine genauen Nachweise erbracht werden können, die den Beginn der Hundehaltung dokumentieren, kann die Steuer rückwirkend erhoben werden. Darüber hinaus kann im Fall der nicht ordnungsgemäßen Anmeldung unter Umständen ein Bußgeldverfahren eingeleitet werden.
Daher empfiehlt die Stadt Büren jedem Hundehalter, seine bisher noch nicht gemeldeten Hunde schnellstens anzumelden.

Die Stadt Büren bittet ihre Bürgerinnen und Bürger um Verständnis für die beabsichtigte Maßnahme, die aber auch im Sinne der vielen Bürger/innen notwendig ist, die ordnungsgemäß ihre Hundesteuer bezahlen.

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