Zum Inhalt (Access key c)Zur Hauptnavigation (Access key h)Zur Unternavigation (Access key u)
contrast
fontsize
A A
Ratsinformationssystem

Neue Regelungen in den städtischen Kindertageseinrichtungen

26. Aug 2021

3G-Regel, Maskenpflicht und Fortsetzung des Testangebotes

Mit Inkrafttreten der geänderten Coronabetreuungsverordnung ab dem 23.08.2021 gelten für die städtischen Kindertageseinrichtungen folgende neue Regelungen:

Für das Betreten von den städtischen Kinderbetreuungsangeboten gilt in Anlehnung an alle anderen gesellschaftlichen Bereiche die 3G-Regel, das heißt der Zutritt ist nur noch Genesenen, Geimpften oder Getesteten gestattet. Außerdem gilt eine Maskenpflicht in Innenräumen. Für Beides gibt es jeweils Ausnahmen, welche der Coronabetreuungsverordnung sowie der „Information des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes NRW“ entnommen werden können. In der Bring- und Abholsituation ist die 3G-Regel nicht anzuwenden.

Die Regeln gelten sowohl für Beschäftigte als auch Eltern und weitere Personen. Sie gelten nicht für Kinder bis zum Schuleintritt.

Es gelten weiterhin die Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen der Coronabetreuungsverordnung.

Die städtischen Kindertageseinrichtungen können darüber hinaus weitere Regelungen zur Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 festlegen.

Das freiwillige Testangebot für Kinder wird in Form von Lollitests zur Eigenanwendung fortgesetzt. Es wird an alle Eltern appelliert, ihre Kinder konsequent zweimal wöchentlich zu testen. Denn regelmäßige Tests bringen mehr Sicherheit für alle Beteiligten, für das Personal, das die Kinder betreut, aber auch für die privaten Kontakte.

Downloads

Datenschutzhinweis

Diese Webseite nutzt externe Komponenten, wie z.B. Schriftarten, Karten, Videos oder Analysewerkzeuge, welche alle dazu genutzt werden können, Daten über Ihr Verhalten zu sammeln. Hier finden Sie unsere Datenschutzinformationen und unser Impressum.