29. Jul 2022
Die Friedhofsverwaltung der Stadt Büren ruft dazu auf, abgelegten Grabschmuck zu entfernen.
Auf den Gräbern in den personifizierten Gemeinschaftsfeldern kann der Grabschmuck gemäß der Friedhofssatzung maximal 3 Monate nach der Beisetzung verbleiben, danach ist die Grabstätte abzuräumen. Für das Aufstellen von Kerzen gibt es auf den Gemeinschaftsfeldern gesonderte Bereiche.
Bei Beisetzungen im Rahmen der Baumbestattung ist kein Grabschmuck oder Ähnliches erlaubt. Bereits beim Erwerb einer pflegefreien Grabstätte werden die Hinterbliebenen deutlich darauf hingewiesen, dass das Ablegen von Grabschmuck wie Blumen, Kerzen oder Figuren nicht gestattet ist, und sie entscheiden sich ganz bewusst für eine Grabstätte, die für sie keinen Pflegeaufwand bedeutet.
Die Stadt übernimmt für die Dauer der Ruhefrist der Verstorbenen die Grabpflege. Leider werden immer wieder Blumen, bepflanzte Schalen, Kerzen und Figuren abgestellt, was für die Friedhofspflege einen höheren Aufwand bedeutet und teilweise auch ein unschönes Bild ergibt.
Die Friedhofsverwaltung der Stadt Büren appelliert noch einmal an alle Nutzungsberechtigten der Grabstätten im Bereich der Baumbestattung und auf den personifizierten Gemeinschaftsfeldern, abgelegten Grabschmuck zu entfernen.
Die städtischen Mitarbeiter sind angehalten, pflegefreie Grabstätten regelmäßig konsequent abzuräumen. Der Grabschmuck, der sich auf den Grabstätten befindet, wird der Friedhofssatzung entsprechend entsorgt. Die Stadt Büren ist nicht verpflichtet, die abgeräumten Dinge aufzubewahren oder Ersatz zu leisten.
Bei Beisetzungen im Kolumbarium besteht die Möglichkeit, im Sockelbereich Grabschmuck in geringem Maße (z. B. eine kleine Schale, eine Kerze o. ä.) aufzustellen und verantwortungsbewusst nach Verwelken bzw. Abbrennen zu entsorgen.