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Ratsinformationssystem

Öffnung der Burgstraße und Mittelstraße für den Radverkehr in Gegenrichtung

17. Nov 2022

Auf Burgstraße und Mittelstraße ist der Radverkehr ab sofort in beide Fahrtrichtungen möglich

Öffnung Einbahnstraße für Radverkehr

Die beiden Einbahnstraßen Burgstraße und Mittelstraße sind ab sofort für den Radverkehr in beide Fahrtrichtungen freigegeben. Das Radfahren in Gegenrichtung in der Burgstraße ist dabei ab der Einmündung Jesuitenmauer möglich. Es gilt die Vorfahrtregel „rechts vor links“. Die erforderlichen Zusatzzeichen wurden an die vorhandene Beschilderung angebracht.

Die Straßenverkehrsordnung (StVO) ermöglicht in ihrer aktuellen Fassung unter bestimmten Voraussetzungen den Radverkehr auf Einbahnstraßen in beide Fahrtrichtungen. So lange keine Sicherheitsbedenken für die Verkehrsteilnehmenden bestehen, die zulässige Höchstgeschwindigkeit nicht mehr als 30 km/h beträgt und Straßenbreite und Verkehrsführung es zulassen, hat sich die Freigabe für den Radverkehr in Gegenrichtung als praktikable Maßnahme zur Radverkehrsförderung herausgestellt. Dadurch entstehen viele Vorteile: Lücken im Radverkehrsnetz können dadurch schnell und einfach geschlossen werden, wodurch wichtige Alltagswege von Radfahrenden verkürzt werden. Eine Vielzahl von Studien zeigt außerdem, dass die Sicherheit von Radfahrenden steigt, wenn diese weniger auf parallellaufende Hauptverkehrsstraßen ausweichen müssen. Ebenso profitieren alle Verkehrsteilnehmenden von einer erhöhten Sicherheit durch verstärkte gegenseitige Rücksichtnahme.

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