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Ratsinformationssystem

Neue Richtlinien für den Bürener Familienpass

28. Dez 2022

Im Fokus steht die Familie

Ab Januar 2023 gelten neue Richtlinien für den Bürener Familienpass. Den Appell zur Überprüfung der Richtlinien gab die SPD-Fraktion, woraufhin ein Arbeitskreis unter Beteiligung aller Fraktionen zusammen mit der Stadtverwaltung einen Änderungsentwurf erarbeitete, der in der Sitzung des Rates am 8. Dezember beschlossen wurde.

Bei der Überarbeitung der Richtlinien wurde – mit Blick auch auf die Nachbarkommunen – vor allem der Begriff „Familie“ in den Fokus genommen und präzisiert. So seien damit alle Formen von Eltern-Kind-Gemeinschaften gemeint: Ehepaare, nichteheliche Lebensgemeinschaften sowie Alleinerziehende mit Kindern im Haushalt. Auch der Kreis der Anspruchsberechtigten wurde erweitert. Somit haben künftig bereits Familien ab zwei Kindern Anspruch auf die im Familienpass enthaltenen Vergünstigungen, z. B. beim Besuch der Bäder oder kultureller Veranstaltungen. Damit Familien die Vergünstigungen erhalten können, muss ihr Hauptwohnsitz in Büren sein.

Der Stadt Büren ist es ein Anliegen, die Familien mit Herausgabe des Passes finanziell zu entlasten. Ein digitales Angebot zur Antragsstellung sowie zum Abruf eines digitalen Familienpasses wird derzeit erarbeitet.

Die aktuellen Richtlinien und Informationen zu den Vergünstigungen sind hier zu finden.

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