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Straßenreinigungssatzung vepflichtet Anlieger, Gehwege von Schnee freizuhalten und Glätte zu beseitigen

Winterdienst

Passend zur Jahreszeit hat der Winter seine ersten Vorboten in das Bürener Land geschickt. Zwar lässt der erste richtige Schnee noch auf sich warten, dafür haben aber bereits Minusgrade und Bodenfrost ihr Stelldichein gegeben.

Um das Winterwetter unbeschwert und insbesondere gefahrlos genießen zu können, möchte die Stadt Büren an dieser Stelle die Bürgerinnen und Bürger noch einmal auf die Winterdienstpflicht hinweisen.

Gemäß der Straßenreinigungssatzung der Stadt Büren sind die Anlieger verpflichtet Gehwege von Schnee freizuhalten und Glätte zu beseitigen. Dies hat auf einer für den Fußgängerverkehr erforderlichen Breite, mindestens jedoch 0,75 m, zu geschehen. Gefallener Schnee und entstandene Glätte sind in der Zeit von 07:00 bis 20:00 Uhr (sonn- und feiertags von 09:00 bis 20:00) unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls bzw. nach Entstehen der Glätte zu beseitigen. Nach 20:00 Uhr gefallener Schnee oder entstandene Glätte sind am Folgetag zu beseitigen. Der Schnee ist so zu lagern, dass der Fußgänger- und Fahrverkehr nicht mehr als unvermeidbar gefährdet oder behindert werden. Zur Bekämpfung von Glatteis sind abstumpfende Mittel vorrangig vor auftauenden Mitteln einzusetzen. Der Einsatz von Salz oder auftauenden Stoffen ist nur bei klimatischen Ausnahmefällen oder an gefährlichen Stellen erlaubt.

Bei Fragen zum Thema Winterdienst steht Ihnen Herr Polten unter pltnbrnd oder Tel. 02951/970-134 zur Verfügung.

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