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Öffentliche Führung im Historischen Museum des Hochstifts Paderborn in Deutscher Gebärdensprache

08. Mär 2022

Am Samstag, 12. März um 15 Uhr

Herzlich willkommen in der Wewelsburg: Am Samstag, 12. März, 15 Uhr stehen Dolmetscher in Deutscher Gebärdensprache bereit, um gehörlose Menschen mit auf eine spannende Zeitreise zu nehmen (Foto: Kreismuseum Wewelsburg)
Herzlich willkommen in der Wewelsburg: Am Samstag, 12. März, 15 Uhr stehen Dolmetscher in Deutscher Gebärdensprache bereit, um gehörlose Menschen mit auf eine spannende Zeitreise zu nehmen (Foto: Kreismuseum Wewelsburg)

Für gehörlose Erwachsene und Familien mit Kindern ab 6 Jahren

Kreis Paderborn (krpb). Am kommenden Samstag, den 12. März lädt das Kreismuseum Wewelsburg um 15 Uhr ein, die Wewelsburg zu entdecken. Dolmetscher in Deutscher Gebärdensprache stehen bereit, um gehörlose Erwachsene und Familien mit Kindern ab 6 Jahren auf eine spannende Reise in die Vergangenheit mitzunehmen.

Während des Rundgangs erhalten die Gäste einen Überblick von der Steinzeit bis zum Ende des Hochstifts im 19. Jahrhundert. Vom Adel, der Geistlichkeit, den Bürgern bis zu den Bauern wird ein großer Bogen geschlagen.
Sehenswerte Bauspuren wie der historische Hexenkeller oder einzigartige sakrale Schätze des Barock und Rokoko vermitteln ein anschauliches Bild des Lebens vergangener Jahrhunderte im Paderborner Land.

Für Familien mit gehörlosen Kindern ist die historische Reiseroute besonders spannend: Ausgetretene Steintreppen, auf denen dereinst Fürstbischöfe wandelten, führen hinab in tiefe Keller. Die Kinder erfahren, wie schwer so ein Kettenhemd tatsächlich war. Natürlich wird auch erklärt, wie der Alltag auf der Burg aussah, was dort gegessen, getrunken und gespielt wurde und warum es heute keine Ritter mehr gibt.

Die öffentliche Führung in Deutscher Gebärdensprache dauert rund 1,5- 2 Stunden und kostet pro Person 3 €. Karten kann man vor Ort im Kreismuseum oder online auf www.wewelsburg.de erwerben. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt und aktuell ist ein offizieller 3G-Nachweis (ab 18 Jahren) erforderlich.

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