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Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat entschieden, die Maskenpflicht in Schulen bis Samstag, 2. April 2022, aufrechtzuerhalten.

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat entschieden, die Maskenpflicht in Schulen bis Samstag, 2. April 2022, aufrechtzuerhalten. Bis zu diesem Zeitpunkt ist also weiterhin eine Pflicht zum Tragen einer Maske in allen Innenräumen der Schule vorgesehen. Danach endet diese Pflicht.

Insbesondere für die letzte Woche vor den Osterferien bleibt es dennoch jeder Schülerin und jedem Schüler sowie allen in Schule tätigen Personen unbenommen, in den Schulgebäuden freiwillig eine Maske zu tragen. Diese Freiwilligkeit bedingt jedoch, dass es für die Schulen weder eine infektionsschutzrechtliche noch eine schulrechtliche Handhabe gegenüber einzelnen Mitgliedern der Schulgemeinde gibt, verbindlich das Tragen einer Maske durchzusetzen.

Fortsetzung schulischer Testungen

Für Nordrhein-Westfalen hat die Landesregierung entschieden, dass bis zum letzten Schultag vor den Osterferien, also dem 8. April 2022, die schulischen Testungen in allen Schulen und Schulformen in der derzeitigen Form fortgesetzt werden.

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