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Ratsinformationssystem

Wichtiger Impuls für den Wirtschaftsstandort

16. Mai 2022

Gewerbeflächen am Flughafen und in der Kernstadt gehen in die Vermarktung

Bürgermeister Burkhard Schwuchow und Michael Kubat machen sich vor Ort ein Bild von den begehrten Gewerbeflächen. Die Bewerbung erfolgt dabei über die Website der Stadt Büren. Der Ausschnitt zeigt das Areal „Ruhnenpöstchen II“ in der Bürener Kernstadt.
Bürgermeister Burkhard Schwuchow und Michael Kubat machen sich vor Ort ein Bild von den begehrten Gewerbeflächen. Die Bewerbung erfolgt dabei über die Website der Stadt Büren. Der Ausschnitt zeigt das Areal „Ruhnenpöstchen II“ in der Bürener Kernstadt.

„Flughafen II“ und „Ruhnenpöstchen II“ – unter diesen Namen setzt sich auf einer Gesamtfläche von über 20.000 m² die positive Entwicklung neuer Gewerbegebiete in Büren fort. Schon bald können sich hier Unternehmen ansiedeln, die sich für einen attraktiven Standort in besonderer Lage interessieren. Das Gebiet „Flughafen II“, an dem ausschließlich flughafen-affines Gewerbe angesiedelt werden darf, weist am Paderborn/Lippstadt Airport zwei Flächen von jeweils 3.000 m² auf. Im Bereich „Ruhnenpöstchen II“ an der Haarener Straße stehen rund 14.200 m² städtische Gewerbebaufläche zur Verfügung. Hier haben die Einzelgrundstücke eine Größe zwischen 1.550 m² und 3.200 m². Beide Gebiete sind ausgewiesene Gewerbegebiete, bereits verkehrlich erschlossen und dem Glasfasernetz angeschlossen.

Bürgermeister Burkhard Schwuchow zeigt sich stolz und erklärt: „Mit der Ausweisung und jetzt startenden Vermarktung der neuen Gewerbeflächen gelingt es uns, neue Unternehmen in Büren anzusiedeln oder bestehenden Unternehmen eine Erweiterung zu ermöglichen. Das ist ein bedeutendes Signal für unseren Wirtschaftsstandort. Es ist das sehr positive Ergebnis, für das die große Nachfrage interessierter Unternehmen und unsere aktive Wirtschaftsförderung gesorgt haben“.

„Der Bedarf an Gewerbeflächen im Stadtgebiet ist sehr groß. Ein gutes Zeichen für unsere Stadt“, erläutert Bürgermeister Schwuchow die Situation. „Da die Nachfrage nach Gewerbeflächen aber bei weitem unser Angebot übersteigt, haben Rat und Verwaltung eine Richtlinie erarbeitet, mit der ein transparentes und gerechtes Verfahren garantiert wird. Damit steht uns eine objektive Grundlage zur Verfügung, sodass jedes bewerbende Unternehmen die gleichen Chancen im Bewerbungsprozess hat.“

In der von Bürgermeister Schwuchow angesprochenen Richtlinie heißt es im Vorwort: „Die Stadt Büren ist sich ihrer Verantwortung bei der Veräußerung von Flächen auf dem Stadtgebiet bewusst. Boden ist ein endliches Gut. Da in Zukunft Gewerbeflächen in Büren nicht mehr in beliebiger Anzahl erschlossen und zur Verfügung gestellt werden können, sich dennoch der Standort Büren weiterentwickeln und positionieren muss, hat der Rat der Stadt Büren empfohlen, eine Leit- bzw. Richtlinie für die Veräußerung von Industrie- und Gewerbeflächen in der Stadt Büren zu beschließen. Diese Richtlinie dient im Rahmen einer aktiven Liegenschaftsverwaltung der effektiven Verfolgung ökonomischer und ökologisch-nachhaltiger Gesichtspunkte.“ An der Etablierung der Richtlinie haben Vertreter aller Fraktionen sowie Mitarbeiter der Verwaltung aus Liegenschaften und Wirtschaftsförderung in einem Arbeitskreis gemeinsam gearbeitet. Das Ergebnis ist ein einstimmiges Beschlussergebnis der Richtlinie in der Sitzung des Rates am 24. März 2022.

Hierbei hat die Stadt vornehmlich im Fokus, Unternehmen anzusiedeln bzw. im Bestand zu stärken, die zur Verbesserung der Wirtschaftsstruktur beitragen. Um eine qualitative Einschätzung der konkreten Flächenanfrage vornehmen zu können, spielen bei der Auswahl der Unternehmen eine Vielzahl von wirtschaftspolitischen, umwelt-und städtebaulichen Aspekten sowie Voraussetzungen zur Schaffung und der Erhalt von Arbeits- und Ausbildungsplätzen eine große Rolle. Dabei kann eine nachhaltige Entwicklung der Stadt Büren erreicht werden, indem Aspekte des sozialen Engagements, Innovations-sowie Zukunftsfähigkeit berücksichtigt werden.

„Auch der Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Stadtmarketing und Tourismus wird konzeptionell in diesem Vorgehen gestärkt. Das Konzept der Bewerbung wird in einem zweiten Bewerbungsschritt der Politik persönlich vorgestellt und letztendlich wird dieses Konzept auch Bestandteil der zu schließenden Verträge“, so Michael Kubat, verantwortlich für Wirtschaftsförderung und Liegenschaften bei der Stadt Büren.

Eine Bewerbung für ein Gewerbegrundstück ist bei der Stadt Büren einzureichen bis zum 01. Juli 2022. Sämtliche Informationen zum Verfahren, die Bepreisung der jeweiligen Flächen sowie Detailinformationen zur Bebauung sind hier zu finden.

Bei Fragen oder Anregungen stehen zur Verfügung:
• Michael Kubat, 02951 970-118, kbtbrnd
• Alexander Kraft, 02951 970-119, krftbrnd


Hintergrundinformationen zu den Gebieten „Ruhnenpöstchen II“ und „Flughafen II“:

Ruhnenpöstchen II

Der Rat der Stadt Büren hat in seiner Sitzung am 13. September 2018 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 35 „Ruhnenpöstchen II“ beschlossen. Ziel der Planung ist die Ansiedlung von kleinteiligen Gewerbeunternehmen ohne Betriebsleiterwohnungen. Die Fläche ist sowohl topographisch als auch wegen der vorhandenen gewerblichen Ansätze in der Umgebung (Bau- und Betriebshof und Mischgebiet im Norden, Bestattungsunternehmen im Westen) für kleinteiliges Gewerbe geeignet.

Im Westen des Geltungsbereichs befinden sich Stellplätze, die vornehmlich dem Bestattungshaus Sauerbier, dem angrenzenden Bau- und Betriebshof sowie für Zwecke des „Park & Ride“ zur Verfügung stehen. Die entsprechende Haltestelle für den ÖPNV ist grenzt direkt an der Brenkener Straße an.

Über die Haarener Straße ist die BAB 33 bzw. das Autobahnkreuz Bad Wünnenberg/Haaren in kürzester Zeit erreicht.

Glasfaserinfrastruktur ist in diesem Gebiet verbaut. Der Hausanschluss erfolgt nach Beauftragung durch den jeweiligen Erwerber.

Flughafen II

Der Rat der Stadt Büren hat in seiner Sitzung am 27. Oktober 2016 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 10 „Gewerbepark Flughafen II“ beschlossen. Ziel der Planung ist die Erweiterung des bestehenden Gewerbeparks am Flughafen in dem Bereich zwischen Flughafenstraße und Altem Hellweg, um weiterhin der Nachfrage nach gewerblichen Bauflächen in der Nähe des Flughafens entsprechen zu können.

Der Bebauungsplan sieht im Planbereich sogenanntes flughafen-affines Gewerbe vor. Zulässig sind insbesondere Gewerbeunternehmen (ohne Betriebsleiterwohnungen), Büro-, Verwaltungs- und Hallengebäude gem. § 8 (2) Nr. 1 und 2 BauNVO, deren Leistungen eine räumliche Anbindung an Flughafen oder Flugbetrieb benötigen, sowie Betriebe, welche die Standortvorteile und Synergieeffekte, die sich aus der Flughafennähe ergeben, nutzen möchten.

Durch das vorhandene Straßennetz ist das Gebiet bereits über die Straßen „Alter Hellweg“ und „Flughafenstraße“ erschlossen. Die verkehrliche Erschließung erfolgt über die städtische Flughafenstraße.

Eine Haltestelle in unmittelbarer Nähe für den ÖPNV ist vorgesehen, bis dato allerdings noch nicht gebaut.

Die Anbindung an das nationale und internationale Flugnetz ist selbstredend. Die L 776 sowie die BAB 44 sind in weniger als zwei Minuten Fahrzeit erreicht.

Glasfaserinfrastruktur ist in diesem Gebiet verbaut. Der Hausanschluss erfolgt nach Beauftragung durch den jeweiligen Erwerber.

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