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Ratsinformationssystem
Grundsteuerreform

Alle Eigentümerinnen und Eigentümer in Nordrhein-Westfalen müssen bis spätestens 31. Januar 2023 eine sogenannte Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwertes beim Finanzamt abgeben.

Das Bundesverfassungsgericht hat das derzeitige System der grundsteuerlichen Bewertung von Eigentum im Jahr 2018 für verfassungswidrig erklärt. Die aktuelle Berechnungsgrundlage der Grundsteuer (der sogenannte Einheitswert) ist sehr veraltet. Die Grundsteuerreform zielt darauf ab, vorhandenes Eigentum fair und objektiv zu bewerten.

Die jeweiligen Eigentümer erhalten vom zuständigen Finanzamt ein individuelles Informationsschreiben. Die enthaltenen Daten stellen die Grundlage für die Neuberechnung dar.

Die Feststellungserklärung kann ab dem 01. Juli 2022 bis spätestens zum 31. Januar 2023 online über das Portal www.elster.de eingereicht werden. Ein Benutzerkonto ist dabei einzurichten. Wenn Sie das Portal für die Abgabe der Einkommenssteuererklärung nutzen, können Sie Ihr bereits vorhandenes Benutzerkonto nutzen.

Für die Städte und Gemeinden ist die Grundsteuer eine der wichtigsten Einnahmequellen. Sie fließt in die Finanzierung der Infrastruktur, zum Beispiel in den Bau von Straßen und dient der Finanzierung von Schulen und Kindergärten. Sie hat Bedeutung für jeden von uns.

Sollten Sie Fragen zu Ihrem Grundstück oder allgemeine Flächenfragen (Ermittlung Bodenrichtwert) haben, können Sie sich bei der Stadt Büren an Herrn Alexander Kraft wenden.

Für Fragen zur Grundsteuerveranlagung steht Ihnen bei der Stadt Büren Herr Andreas Polten zur Verfügung.

Die Grundsteuer-Hotline des Finanzamtes erreichen Sie unter 05251 100-1959.

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