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Ratsinformationssystem

Informationen zu den Corona-Schutzmaßnahmen in den städtischen Kindertageseinrichtungen

Das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes NRW (kurz: MKFFI) hat mitgeteilt, dass für anlassbezogene Testungen der Kinder durch ihre Eltern pro Kind monatlich acht Tests zur Verfügung gestellt werden. Als Anlass werden insb. der Direktkontakt zu einer mit Corona erkrankten Person im unmittelbaren privaten Umfeld und Symptome einer Atemwegserkrankung benannt. Die Auslieferung der Tests erfolgt in einem zweiwöchigen Rhythmus an die Einrichtungen der Kindertagesbetreuung. Diese Regelungen sollen zunächst für die Zeit bis zu den Herbstferien gelten.

Ohnehin galt und gilt weiterhin – wie immer und bei allen Erkrankungen: Kranke Kinder gehören nicht in die Kindertagesbetreuung. Um insoweit mit Blick auf Corona-Infektionen Klarheit zu schaffen, wurde in der Coronaschutzverordnung eine neue Regelung aufgenommen: Träger der Kindertagesbetreuungsangebote können die Betreuung von Kindern, die offenkundig typische Symptome einer Atemwegsinfektion aufweisen, von der Bestätigung einer sorgeberechtigten Person über das negative Ergebnis eines am selben Tag vor dem Besuch des Kindertagesbetreuungsangebotes im häuslichen Umfeld durchgeführten Coronaselbsttests abhängig machen. Für die städtischen Einrichtungen ist die angefügte Bestätigung eines durchgeführten Coronaselbsttests bei Symptomen auf Verlangen der Einrichtungsleitung vorzulegen.

Eltern wird außerdem in Bring- und Abholsituationen das Tragen einer medizinischen oder einer FFP2-Maske empfohlen.

Die Landesregierung verlängert außerdem ihr Kita-Helfer-Programm bis zum 31.12.2022 zur Unterstützung und Entlastung pädagogischer Kräfte in den Kindertageseinrichtungen während der Corona-Pandemie.

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