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Ratsinformationssystem

Stadt Büren ruft zur Abgabe der Grundsteuererklärung auf

19. Jan 2023

Die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung läuft am 31. Januar 2023 ab.

Die Stadt Büren möchte alle Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer darauf hinweisen, die Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts rechtzeitig bei ihrem zuständigen Finanzamt einzureichen.

Unter der Verlinkung www.grundsteuer.nrw.de sind alle wichtigen Informationen zum Thema Grundstücksfragen zu finden. Hier sind ebenfalls Erklärvideos und Klick-Anleitungen hinterlegt, die die Eigentümerinnen und Eigentümer durch die Formulare im Online-Finanzamt ELSTER leiten. Die Anleitungen zeigen das Ausfüllen anhand von Beispielen und können ebenfalls zum Nachlesen heruntergeladen werden. Weiterhin sind Check-Listen und ein umfangreiches FAQ mit Antworten auf die häufigsten Fragen nachzulesen.

Für Rückfragen steht die extra eingerichtete Grundsteuer-Hotline des Finanzamtes Paderborn unter der Tel.: 05251 100-1959 zur Verfügung. Die Stadt Büren informiert zusätzlich auf der Website der Stadt Büren unter der folgenden Verlinkung: https://www.bueren.de/de/aktuelles/meldungen/2022/2022_06_30-Grundsteuerreform.php

Was Sie zur Feststellung des Grundsteuerwerts grundsätzlich wissen sollten

  • Für die Entgegennahme und Verarbeitung der Feststellungserklärungen sind ausschließlich die Finanzämter zuständig. Die Stadt Büren ist daran nicht beteiligt.

  • Die Feststellungserklärung ist bis zum 31. Januar 2023 bei dem zuständigen Finanzamt abzugeben. Zuständig ist das Finanzamt, in dessen Bezirk der Grundbesitz liegt.

  • Für jedes Grundstück und jeden Betrieb der Land- und Forstwirtschaft muss eine Feststellungserklärung abgeben werden. Grundstücke sind beispielsweise:
    • unbebaute Grundstücke,
    • Wohngrundstücke (Einfamilienhäuser, Zweifamilienhäuser, Mietwohngrundstücke, Eigentumswohnungen),
    • betriebliche Grundstücke (gemischt genutzte Grundstücke, Geschäftsgrundstücke, Teileigentum).
  • Im Mai und Juni haben Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohngrundstücken und land- und forstwirtschaftlichen Betrieben ein individuelles Schreiben ihres Finanzamts erhalten mit Daten und Informationen, die sie bei der Erstellung der Feststellungserklärung unterstützen (wie z. B. das Aktenzeichen, die Grundstücksfläche und den Bodenrichtwert). Diese Daten können nach Prüfung auf Vollständigkeit und Richtigkeit in die Feststellungserklärung übertragen werden.

Sollten die Bürgerinnen und Bürger das Schreiben verlegt oder kein Schreiben erhalten haben, können die Daten auch im digitalen Grundsteuerportal abgerufen werden. Dies ist erreichbar unter www.grundsteuer.nrw.de. Ein Anruf oder eine Abfrage dieser Daten bei den Katasterämtern ist nicht nötig.

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