Zum Inhalt (Access key c)Zur Hauptnavigation (Access key h)Zur Unternavigation (Access key u)
contrast
fontsize
A A
Ratsinformationssystem

Förderprogramm „Klimaschutz und Klimafolgeanpassungen“

01. Apr 2023

Antragstellung eröffnet

Der Ausbau von Klimaschutzaktivitäten zur Minderung von Treibhausgasemissionen ist das zentrale Ziel des Integrierten Klimaschutzkonzeptes der Stadt Büren. Dieses wurde im Ausschuss für Bauen, Umwelt und Stadtplanung am 6. Dezember 2022 eingebracht und vom Rat der Stadt Büren am 22. Februar 2023 beschlossen.

Für die konkrete Umsetzung der Maßnahmen, die im Integrierten Klimaschutzkonzept festgehalten sind, wurde außerdem die Richtlinie zum Förderprogramm „Klimaschutz und Klimafolgeanpassung“ beschlossen. Die Stadt Büren möchte die Bürgerinnen und Bürger damit unterstützen, ihren persönlichen Beitrag zum notwendigen Klimaschutz zu leisten.

„Mit der erarbeiteten Förderrichtlinie wollen wir den Bürgerinnen und Bürgern signalisieren, dass wir den Klimaschutz als gesamtgesellschaftliche Aufgabe verstehen. Das Engagement eines jeden Einzelnen soll gestärkt und unterstützt werden“, so Bürgermeister Burkhard Schwuchow. Neben den größeren Maßnahmen, zu denen etwa die Erneuerung der Heizungsanlage, die Gebäudesanierung oder der Verzicht auf fossile Brennstoffe zählen, können auch kleinere Maßnahmen den CO₂-Ausstoß reduzieren. „Die Reparatur anstelle des Neukaufs von Elektrogeräten ist ein Beispiel dafür, wie Privatpersonen in kleinen, aber effektiven Schritten dazu beitragen können, Treibhausgasemissionen zu vermeiden und das Klima zu schützen“, betont Klimaschutzmanager Sascha Glaser.

Gegenstand der Förderung sind Maßnahmen aus den Handlungsfeldern „Energetisch sanieren“, „Erneuerbare Energien“, „Natürlicher Klima- und Ressourcenschutz“ sowie „Mobilität“. Darunter fallen beispielsweise die Dämmung von Heizkörpernischen oder Rollladenkästen, die Installation einer Luftwärmepumpe zur Brauchwassererwärmung, die Neuanpflanzung von Bäumen oder Hecken und die Anschaffung eines E-Bikes oder S-Pedelecs. Die Förderrichtlinie mit Informationen zu den einzelnen Fördermaßnahmen, zu den Voraussetzungen für eine Antragsstellung und zur Umsetzung der Maßnahmen wird am 1. März 2023 auf der Website der Stadt Büren veröffentlicht.

Förderanträge können ab dem 1. April 2023 gestellt werden. Den Antrag finden Sie rechts im Downloadbereich.

Datenschutzhinweis

Diese Webseite nutzt externe Komponenten, wie z.B. Schriftarten, Karten, Videos oder Analysewerkzeuge, welche alle dazu genutzt werden können, Daten über Ihr Verhalten zu sammeln. Hier finden Sie unsere Datenschutzinformationen und unser Impressum.