Zum Inhalt (Access key c)Zur Hauptnavigation (Access key h)Zur Unternavigation (Access key u)
contrast
fontsize
A A
Ratsinformationssystem

Illegale Fällung und Beschädigung von Bäumen im Stadtgebiet Büren

25. Mai 2023

Stadt stellt Strafanzeigen gegen Unbekannt

In der Feldflur zwischen Büren und Weiberg wurde eine große Esche illegal gefällt. Foto: Stadt Büren
In der Feldflur zwischen Büren und Weiberg wurde eine große Esche illegal gefällt. Foto: Stadt Büren

In vielen Fällen sah sich die Stadt Büren bereits in der ersten Hälfte des Jahres 2023 gezwungen, Anzeige gegen Unbekannt zu stellen. Der Grund: Immer wieder kam es zur illegalen Fällung und zur Zerstörung bzw. Beschädigung von Bäumen im Stadtgebiet.

In Wewelsburg (Gemarkung 100 Morgen) wurden im Februar bereits 16 neu gepflanzte Obstbäume beschädigt. Weitere folgten im März (Gemarkung Wünnenberger Weg). Im Almetal bei Wewelsburg wurden zudem drei landschaftsprägende Kopfweiden vorsätzlich unsachgemäß und außerhalb der Schnittzeiten beschädigt, wodurch es zum Absterben der Bäume kommen kann. Bei den Kopfweiden entlang der Alme handelt es sich laut Landschaftsplan Bürener Almetal um geschützte Elemente. Dies hat zur Folge, dass die Bäume auch auf privatem Grund nicht ohne Weiteres entfernt oder beschädigt werden dürfen.

Des Weiteren wurde in der Feldflur zwischen Büren und Weiberg Ende März eine große Esche illegal gefällt. Der jüngste Fall bezieht sich auf die Feldflur in der Nähe des Klärwerks Steinhausen. Dort kam es Anfang April zur Fällung einer großen Kastanie, sodass diese die gesamte Fahrbahn blockierte. „Neben der Straftat des illegalen Eingreifens in die Natur muss hier entsprechend berücksichtigt werden, dass auch auf den Straßenverkehr Einfluss genommen bzw. der Verkehrsfluss damit unterbrochen wurde“, so Bürgermeister Burkhard Schwuchow.

Prinzipiell herrscht Unsicherheit bzw. Unwissenheit, was „öffentliche“ Bäume auf kommunalem Grund angeht. Diese sind selbstverständlich im Besitz der Kommune, was im Umkehrschluss bedeutet, dass ein illegales Eingreifen als Straftat gilt, die Konsequenzen nach sich zieht. Bei Zuwiderhandlungen droht ein Bußgeld im fünfstelligen Bereich zuzüglich Schadensersatz. Dabei wird nicht nur der Holzwert berechnet, sondern auch der ökologische Wert.

„Wir rufen inständig dazu auf, sich die Konsequenzen vor Augen zu führen, die bei einer illegalen Fällung oder unsachgemäßer Beschädigung von Bäumen im Stadtgebiet Büren zum Tragen kommen. Zeuginnen oder Zeugen der genannten Fälle oder weiterer Vorkommnisse bitten wir darum, Kontakt mit uns aufzunehmen und zur Aufklärung beizutragen. Der Schutz der Natur sollte uns allen ein Anliegen sein“, betont Bürgermeister Schwuchow.

Zur allgemeinen Information


In der Zeit vom 1. März bis zum 30. September ist es verboten Hecken, Gebüsche und Röhrichte abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen. Durch das Bundesnaturschutzgesetz ist dieses Verbot auf lebende Zäune, andere Gehölze und Bäume ausgeweitet worden.

Nicht unter dieses Verbot fallen Bäume, die sich innerhalb des Waldes oder von Kurzumtriebsplantagen befinden oder auf gärtnerisch genutzten Grundflächen stehen. Hier ist die Beseitigung zulässig, sofern sich keine Nester in den Bäumen befinden.

Eine Beseitigung ist darüber hinaus auch dann nicht zulässig, wenn der Baum als Naturdenkmal oder durch einen Bebauungsplan als erhaltenswert ausgewiesen ist.

Zulässig ist auch der schonende Form- und Pflegeschnitt von Gehölzen, womit die Beseitigung des Zuwachses des vorausgegangenen Jahres gemeint ist. Auch Pflegeschnitte zur Gesunderhaltung von Bäumen sowie Maßnahmen zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit dürfen durchgeführt werden.


Datenschutzhinweis

Diese Webseite nutzt externe Komponenten, wie z.B. Schriftarten, Karten, Videos oder Analysewerkzeuge, welche alle dazu genutzt werden können, Daten über Ihr Verhalten zu sammeln. Hier finden Sie unsere Datenschutzinformationen und unser Impressum.