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Ratsinformationssystem

Wie Sie sich über Verspätungen informieren und bei Fahrtausfällen vorgehen können

Der öffentliche Personennahverkehr in Form von Bus- und Zugfahrten ist eine wichtige Form der Mobilität und erfreut sich zunehmender Beliebtheit. Doch gelegentlich können Betriebsstörungen auftreten, die zu Fahrtausfällen oder Verspätungen führen. Wie können Sie sich darüber informieren und was sollten Sie in solchen Situationen unternehmen? Hier sind einige nützliche Tipps und Ressourcen, um Ihnen dabei zu helfen.

Eine aktuelle Informationsquelle ist das Auskunftssystem des Westfalen Tarifs, welches hier aufrufbar ist. Nach der Eingabe der Abfahrtshaltestelle werden wichtige Informationen zu den Fahrten der einzelnen Linien aufgelistet, die minütlich aktualisiert werden können. Dadurch können Sie besser einschätzen, ob die gewünschte Verbindung pünktlich ist oder eine Verspätung hat.

Eine weitere wichtige Ressource ist die Website von „fahr mit“ – Mobil im Hochstift. Hier finden Sie ebenfalls aktuelle Neuigkeiten zum Regionalbusverkehr einschließlich aktuelle Betriebsstörungen, digitale Abfahrtstafeln und Fahrplandownloads. „fahr mit“ bietet ebenso eine eigene App an, die auf allen gängigen Betriebssystemen kostenfrei installiert werden kann und eine gute Option ist, um sie unterwegs zu nutzen. Über die App können zudem Tickets erworben werden.

Falls Sie dennoch von einem Fahrtausfall betroffen sind, kommt unter Umständen die Mobilitätsgarantie NRW in Frage. Wenn Ihr Bus ausfällt und Sie dadurch einen Termin verpassen oder in Ihrer Mobilität eingeschränkt sind, können Sie von der Mobilitätsgarantie Gebrauch machen und eine andere Mobilitätsart wählen, um Ihre Ziele zu erreichen. Das bedeutet: Sollte der Bus oder die Bahn eine Verspätung von 20 Minuten oder mehr an der Abfahrtshaltestelle aufweisen, kann alternativ ein Taxi, ein taxi-ähnlicher Fahrdienst oder ein Sharing-System (Car-, Bike-, E-Scooter-Sharing, On-Demand-Verkehr) genutzt werden. Die Kosten werden tagsüber in Höhe von bis zu 30 Euro pro Person und in den Abend- und Nachtstunden (20 bis 4:59 Uhr) von bis zu 60 Euro pro Person erstattet. Weitere Informationen und Voraussetzungen finden Sie hier.


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