10. Jun 2024
Hinweise für Bürgerinnen und Bürger
Mit
Beginn der warmen und hoffentlich bald sommerlichen Jahreszeit erwacht auch die
Natur endgültig wieder aus dem Winterschlaf. Das zeigt sich u. a. in vermehrtem
Grün- und Pflanzenwachstum. Um auch weiterhin ein sauberes und gepflegtes
Stadtbild vorzuhalten, möchte die Stadt Büren an dieser Stelle die Bürgerinnen
und Bürger noch einmal eindringlich auf die Straßenreinigungspflicht hinweisen.
Gemäß
der Straßenreinigungssatzung der Stadt Büren sind Grundstückseigentümerinnen
und -eigentümer verpflichtet, Gehwege und teilweise auch Fahrbahnen, durch die
ihre Grundstücke erschlossen sind oder an die sie angrenzen, regelmäßig (einmal
wöchentlich) zu reinigen. Hierbei ist neben der Beseitigung von Unrat besonders
aus Gehwegen oder der Gosse hervorsprießendes Grün zu beachten und ebenfalls zu
beseitigen.
Verunreinigungen
sind unter Berücksichtigung der Abfallbeseitigungsbestimmungen zu entsorgen.
Eine Entsorgung bzw. Ablagerung auf öffentlichem Gelände ist demnach nicht
gestattet und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Wird ein solches Verhalten
festgestellt oder der Verursacher bzw. die Verursacherin einer solchen
Ablagerung ermittelt, hat diese Person mit ordnungsbehördlichen Maßnahmen zu
rechnen.
Bei Fragen rund um das Thema Straßenreinigung steht Ihnen Herr Polten von der Stadt Büren gern unter der Telefonnummer 02951/970-134 oder per E-Mail an pltnbrnd zur Verfügung.