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Ratsinformationssystem

Hinweise für Bürgerinnen und Bürger

Mit Beginn der warmen und hoffentlich bald sommerlichen Jahreszeit erwacht auch die Natur endgültig wieder aus dem Winterschlaf. Das zeigt sich u. a. in vermehrtem Grün- und Pflanzenwachstum. Um auch weiterhin ein sauberes und gepflegtes Stadtbild vorzuhalten, möchte die Stadt Büren an dieser Stelle die Bürgerinnen und Bürger noch einmal eindringlich auf die Straßenreinigungspflicht hinweisen.

Gemäß der Straßenreinigungssatzung der Stadt Büren sind Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer verpflichtet, Gehwege und teilweise auch Fahrbahnen, durch die ihre Grundstücke erschlossen sind oder an die sie angrenzen, regelmäßig (einmal wöchentlich) zu reinigen. Hierbei ist neben der Beseitigung von Unrat besonders aus Gehwegen oder der Gosse hervorsprießendes Grün zu beachten und ebenfalls zu beseitigen.

Verunreinigungen sind unter Berücksichtigung der Abfallbeseitigungsbestimmungen zu entsorgen. Eine Entsorgung bzw. Ablagerung auf öffentlichem Gelände ist demnach nicht gestattet und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Wird ein solches Verhalten festgestellt oder der Verursacher bzw. die Verursacherin einer solchen Ablagerung ermittelt, hat diese Person mit ordnungsbehördlichen Maßnahmen zu rechnen.

Bei Fragen rund um das Thema Straßenreinigung steht Ihnen Herr Polten von der Stadt Büren gern unter der Telefonnummer 02951/970-134 oder per E-Mail an pltnbrnd zur Verfügung.

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