18. Apr 2024
Analyse städtischer Flächen zeigt Potenziale auf – Weitere Untersuchungen geplant
Die Stadt Büren möchte die Entwicklung im Bereich Windenergie, trotz Verlagerung der Planungskompetenz auf die Ebene der Regionalplanung (s. Hintergrund), weiterhin mitgestalten und so auf einen stadtverträglichen Ausbau der Windenergie hinwirken. Der Stadtrat hat hierzu am 31. August 2023 einstimmig eine neue Windenergiestrategie für Büren beschlossen und die Verwaltung beauftragt zu prüfen, ob vorrangig stadteigene Flächen für den Ausbau der Windenergie und die Initiierung eines Bürgerwindparks genutzt werden können, um damit die Windenergieproduktion in eine lokalere Wertschöpfung zu überführen und zugleich den städtischen Haushalt zu entlasten. Eine erste Vorstellung der Ergebnisse gab es nun im Rat.
Bei der städtischen Prüfung der grundsätzlich für die Windenergie geeigneten Flächen sind in einem ersten Schritt zunächst zusammenhängende Potentialflächen ermittelt worden. Dabei wurden u. a. Siedlungsflächen, Straßen- und Wegeflächen, Laub- und Mischwaldflächen sowie Naturschutzgebiete ausgeschlossen. Im zweiten Schritt sind die ermittelten Flächen weiter untersucht worden, um festzustellen, ob aufgrund bestimmter Kriterien eine Windenergienutzung auf diesen Flächen nicht weiterverfolgt werden sollte bzw. kann. Dazu gehören u. a. der Abstand zu bestehenden Wohnhäusern, artenschutzrechtliche und luftrechtliche Belange sowie die technische Umsetzbarkeit. Zahlreiche Potentialflächen sollen oder können daher nicht weiterverfolgt werden, oftmals deshalb, da diese einen Mindestabstand von 1.000 Metern zu Wohnsiedlungsbereichen nicht einhalten. Dies ist aus Sicht von Bürgermeister Burkhard Schwuchow aber „eine für die potentielle Aktivierung der Flächen für die Windenergie durch die Stadt Büren zentrale Voraussetzung“.
Vor diesem Hintergrund sind drei Potentialflächen als grundsätzlich geeignet eingestuft worden: Die Flächen eins und zwei liegen im Umfeld der bestehenden Konzentrationszone „Haiperfeld“ zwischen Hegensdorf und Weiberg. Die Potentialflächen sind nur in den Teilbereichen geeignet, die einen Abstand von mehr als 1.000 Metern zu Wohnsiedlungsbereichen einhalten. Sie sind somit eingeschränkt nutzbar; entstehen könnte hier pro Fläche jeweils ein Anlagenstandort. Potentialfläche drei wäre ausgelegt für bis zu drei Anlagenstandorte. Es handelt sich hierbei um Teile der städtischen Nadelwaldkamalitätsflächen, also um befallene oder beschädigte Waldbestände, im Oberholz (südl. der Haarener Straße). Eine potentielle Nutzung der Flächen für die Windenergie ist rechtlich möglich, jedoch sind etwaige Auswirkungen auf die Schutz- und Nutzfunktion des Waldes zu berücksichtigen. „Bei einer Ausweisung von zusätzlichen Windenergiebereichen sind die widerstreitenden Belange gegen- und untereinander abzuwägen und in einen gerechten Ausgleich zu bringen“, so Schwuchow. Dabei sprechen insbesondere die positiven Effekte für die Energiewende sowie der Beitrag zur lokalen Wertschöpfung für die Planung auf den genannten Potentialflächen. „Es sind jedoch auch die etwaigen Auswirkungen der Anlagen zu betrachten“, führt der Bürgermeister weiter aus.
Da die Stadt Büren selbst nicht als Entwickler eines Windparks tätig wird, ist die Einbindung externer Betreiber erforderlich. Die fünf Anlagen in der Konzentrationszone „Haiperfeld“ werden als Bürgerwindpark betrieben und von WestfalenWIND betreut. Das Unternehmen hat angeboten, die Flächen der Stadt in das bestehende Konzept – mit dem Angebot einer stärkeren städtischen Beteiligung – einzubinden. Bei einer potentiellen partnerschaftlichen Planung sind daher diverse Abhängigkeiten zu berücksichtigen, aber auch Synergiepotentiale hervorzuheben. In Bezug auf die Potentialfläche drei ist das Unternehmen BMR Energy Solutions GmbH in Kooperation mit der Raiffeisen Waren-Zentrale Rhein-Main AG mit dem Planungsvorschlag an die Stadt Büren herangetreten, in den städtischen Kalamitätsflächen sowie in den Kalamitätsflächen des weiteren Flächeneigentümers im Oberholz (Baron von und zu Brenken, der hier als Verpächter tätig wäre) in einem gemeinsamen Projekt bis zu elf Windkraftanlagen zu errichten. Die Potentialfläche kann also entsprechend erweitert werden. Mit einstimmigem Ratsbeschluss vom 18. April 2024 hat die Politik nun die Verwaltung beauftragt, das Gespräch mit den genannten möglichen Betreibern der Potentialflächen zu suchen und mit weiteren Untersuchungen im Hinblick auf baurechtliche, technische und wirtschaftliche Aspekte sowie mögliche Auswirkungen der Planung zu beginnen.
Eine konkretisierte Planung soll vor diesem Hintergrund in Form eines Bürgerdialogs erörtert werden. „So können wir für einen transparenten Prozess sorgen und die Belange der Bürgerinnen und Bürger schon vor einem etwaigen Bauleitplanverfahren hören“, schließt der Bürgermeister. Das Ergebnis dieses Schrittes bildet die Grundlage für die Entscheidung des Rates darüber, ob seitens der Stadt Büren ein entsprechendes Bauleitplanverfahren als Positivplanung für die geeigneten Potentialflächen eingeleitet werden soll.
Hintergrund:
Eine erste Vorstellung der Flächenkulisse im aufzustellenden Regionalplan durch die Bezirksregierung Detmold im Oktober 2023 hatte bei den Städten und Gemeinden des Kreises Paderborn, so auch der Stadt Büren, große Bedenken hervorgerufen, da die ermittelten Potentialflächen erheblich von den vorhandenen Windenergieflächen in den Kommunen abwichen.
Aufgrund starker Bedenken der Städte und Gemeinden hat die Bezirksregierung die Planungssystematik insoweit geändert, dass zunächst geprüft wird, welche kommunalen Windenergieflächen in den neuen sachlichen Teilregionalplan Windenergie übernommen werden können. Erst im zweiten Schritt werden zusätzliche Potentialflächen ermittelt, um das Flächenziel des Landesentwicklungsplans NRW für die Planungsregion OWL von 13.888 Hektar zu erreichen. Dies führt gemäß Plankonzept der Bezirksregierung zu deutlich weniger Flächenneuausweisungen.
Ziel der Bezirksregierung Detmold ist es, das Planverfahren im Sommer 2025 abzuschließen. Dabei wird in Aussicht gestellt, dass zum Zeitpunkt des abschließenden Beschlusses über den sachlichen Teilregionalplan Windenergie die rechtskräftigen Planungen der Kommunen in den Regionalplan übernommen werden.