11. Okt 2024
Stadt Büren schließt Verträge mit der Heddinghäuser Bürgerwind Projektierungs GmbH & Co. KG für bestehende Windenergieanlagen
Betreiber von Windenergie- und Photovoltaik-Freiflächenanlagen können neuerdings die Kommunen, auf deren Gemeindegebiet sich ihre Anlagen befinden, an der entstandenen Wertschöpfung beteiligen. Nachdem die Stadt Büren bereits im Frühjahr 2024 insgesamt 37 Verträge mit dem Windkraftbetreiber WestfalenWIND geschlossen hat und damit 0,2 Cent pro Kilowattstunde erzeugten Windstrom erhält, kam es nun auch zur Vertragsschließung mit der Heddinghäuser Bürgerwind Projektierungs GmbH & Co. KG.
Die Möglichkeit, Kommunen und Gemeinden an der Wertschöpfung bereits bestehender Windenergieanlagen zu beteiligen, gründet auf der Anpassung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2023). Dabei handelt es sich um eine freiwillige Leistung des Windanlagenbetreibers, die dieser tätigen kann, sofern sich das betroffene Gemeindegebiet innerhalb eines 2,5-Kilometer-Umkreises ausgehend von der Turmmitte der jeweiligen Anlage befindet, was bei insgesamt sechs Anlagen der Heddinghäuser Bürgerwind Projektierungsgesellschaft an der L 776 zutrifft. Zukünftig werden also anteilig Zahlungen an die Stadt Büren und die Stadt Rüthen geleistet, bei der ebenfalls die 2,5-Kilometer-Grenze greift.
Für die Stadt Büren bedeutet das Mehreinnahmen in Höhe von rund 20.000 Euro im Jahr, da – so ist es vertraglich geregelt – auch hier eine Zuwendung von 0,2 Cent je Kilowattstunde Strom erfolgt. Neben dieser zusätzlichen Entlastung des städtischen Haushalts kann sich diese Form der lokaleren Wertschöpfung zudem positiv auf die Energiewende im ländlichen Raum auswirken.