13. Dez 2024
Stadtrat beschließt, Verfahren zur 33. Änderung des Flächennutzungsplans einzuleiten
Der Rat der Stadt Büren hat am Donnerstag, 12. Dezember 2024, mehrheitlich beschlossen, das Verfahren zur 33. Änderung des Flächennutzungsplans in den Gemarkungen Büren und Brenken einzuleiten. Damit soll ein ergebnisoffener Planungsprozess angestoßen werden, der die mögliche Umsetzung eines Bürgerwindparks auf den Kalamitätsflächen im Oberholz betrachtet.
Die Weichen für etwaige Schritte in puncto Windenergieentwicklung hatte der Stadtrat bereits in seiner Sitzung vom 31. August 2023 gestellt. Hier wurde einstimmig eine neue Windenergiestrategie für Büren beschlossen, woraufhin die Verwaltung beauftragt wurde zu prüfen, ob vorrangig stadteigene Flächen für den Ausbau der Windenergie und die Initiierung eines Bürgerwindparks genutzt werden können, um damit die Windenergieproduktion in eine lokalere Wertschöpfung zu überführen (bspw. durch die finanzielle Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger; Entlastung des städtischen Haushalts). Trotz Verlagerung der Planungskompetenz auf die Ebene der Regionalplanung hat sich die Stadt Büren damit zum Ziel gesetzt, die Entwicklung im Bereich Windenergie weiterhin mitzugestalten und so auf einen stadtverträglichen Ausbau der Windenergie hinzuwirken.
Die Flächen in den Bürener Wäldern im Bereich „Oberholz“ südöstlich des Ortsteils Brenken wurden bei der städtischen Prüfung als grundsätzlich geeignet eingestuft. Es handelt sich dabei um Teile der städtischen Nadelwaldkalamitätsflächen sowie Kalamitätsflächen des weiteren Flächeneigentümers im Oberholz (Baron von und zu Brenken) – Flächen, die aufgrund von Wetterextremen wie Sturm und Dürre oder Schädlingsbefall stark geschädigt sind.
Mit einstimmigem Ratsbeschluss vom 18. April 2024 hat die Politik die Verwaltung beauftragt, das Gespräch mit den möglichen Entwicklern der Potentialflächen, der RWZ BMR Erneuerbare Energien GmbH (kurz RBEE), zu suchen und mit weiteren Untersuchungen im Hinblick auf baurechtliche, technische und wirtschaftliche Aspekte sowie mögliche Auswirkungen der Planung zu beginnen. Bei der Realisierung eines gemeinsamen Projekts könnten demnach bis zu elf Windkraftanlagen im Oberholz errichtet werden.
Der jetzt gefasste Aufstellungsbeschluss schafft die Voraussetzung für die Durchführung eines Bauleitplanverfahrens, an dessen Ende die Realisierung des Projekts „Bürgerwindpark Oberholz“ stehen kann. Es gilt nun, innerhalb der Kalamitätsflächen die potentiellen elf Standorte hinsichtlich ihrer Umsetzbarkeit und der damit verbundenen Auswirkungen genauer zu untersuchen. „Wir möchten hervorheben, dass das Ergebnis des Planungsprozesses in Bezug auf die mögliche Realisierung eines Bürgerwindparks offen ist. Durch die Beteiligungsschritte können durchaus Änderungen in der Anzahl, den konkreten Standorte sowie der Höhe der Anlagen entstehen“, erläutert Bürgermeister Burkard Schwuchow. Auch eine komplette Einstellung des Verfahrens sei möglich. „Um der Bedeutung der Thematik gerecht zu werden und gemeinsame Impulse hinsichtlich einer stadtverträglichen Gestaltung der Energiewende zu setzen, sollten wir uns jedoch umfassend mit der Option eines Bürgerwindparks im Oberholz auseinandersetzen.“
Bei allen Untersuchungen und Überlegungen, ob und wie ein Bürgerwindpark im Oberholz realisiert werden kann, war es den Beteiligten rund um die Stadtverwaltung Büren und die RBEE von Anfang an ein Anliegen, für einen transparenten Prozess zu sorgen und die Belange der Bürgerinnen und Bürger zu hören. Vor diesem Hintergrund hat am 14. September 2024 ein Bürgerdialog im Messeformat in der Grundschule Lindenhof stattgefunden. Die Menschen vor Ort waren eingeladen, sich aktiv in die Diskussion einzubringen und sich frühzeitig über die potenzielle Entwicklung eines Bürgerwindparks und im Zuge dessen auch über die Option der finanziellen Teilhabe, beispielsweise in Form von Nachrangdarlehen, Sparbriefen oder Genossenschaftsanteilen, zu informieren. Die technischen Spezifikationen des Windenergieprojekts, die Auswirkungen auf Flora und Fauna und die Maßnahmen zum Naturschutz kamen ebenfalls zur Sprache. Auch das Angebot eines regionalen Stromtarifs war den Bürgerinnen und Bürgern wichtig zu thematisieren.
Im Zuge des Bürgerdialogs wurde auch eins deutlich: Bei dem Projekt geht es nicht um einen umfassenden Eingriff in die gesunden Laub- und Mischwaldbestände, vielmehr könnte durch die Nutzung der Kalamitätsflächen dafür gesorgt werden, dass sich die Waldfläche in Büren im Nachgang sogar vergrößert, denn: Alle hier betroffenen Flächen sollen und müssen durch ortsnahe Neuaufforstung mit einem Faktor größer eins ausgeglichen werden, was bedeutet, dass die neu bepflanzte Fläche größer sein muss als die ursprüngliche Fläche. Das heißt im Umkehrschluss auch: Die Flächen für Wald und Windenergie schließen sich gegenseitig nicht aus, es geht vielmehr darum zu ermitteln, ob und wie sie sinnvoll miteinander vereinbar sind.
Die Ergebnisse des Bürgerdialogs sollen in den nun anstehenden weiteren Untersuchungen und der Erstellung der Planunterlagen sowie Gutachten Berücksichtigung finden. Im Zuge des Bauleitplanverfahrens besteht für die Bürgerinnen und Bürger im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung und während der öffentlichen Auslegung zweimal die Gelegenheit, ihre Belange in den Planungsprozess einzubringen. Hierzu wird die Stadt Büren jeweils rechtzeitig informieren.
Auch zwischenzeitlich können die Bürgerinnen und Bürger natürlich ihre Fragen und Anregungen an die Mitarbeitenden der Stadtverwaltungen richten. Hierzu steht die Mailadresse btlgngbrnd zur Verfügung.