14. Jan 2025
Samstag, 15. Februar 2025, um 19:30 Uhr in der Gaststätte „Borghoff“
Am Samstag, 02. März 2025, findet um 19:30 Uhr in der Gaststätte „Borghoff“ in Steinhausen die Versammlung der Jagdgenossenschaften Steinhausen I, II und III statt, zu der alle Jagdgenossen herzlich eingeladen sind.
Zur reibungslosen Erfassung aller vertretenen Flächen, Stimmen und Vollmachten wird bereits um ein Erscheinen ab 19:00 Uhr gebeten.
Tagesordnung:
In der Versammlung kann sich jeder Jagdgenosse durch eine volljährige und geschäftsfähige Person vertreten lassen; eine Person darf höchstens einen Jagdgenossen vertreten. Vertreter bedürfen der schriftlichen Vollmacht des oder der Grundstückseigentümer; die Vollmacht ist unaufgefordert vor Beginn der Versammlung vorzulegen.
Die Jagdgenossenschaften verpachten zum 01.04.25 die Jagdbezirke I und II für 9 Jahre. Es handelt sich um Niederwildreviere mit ca. 495 ha (I) und 290 ha (II) bejagbarer Fläche ohne Waldanteil. Vorkommende Wildarten: Rehwild, Schwarzwild und Damwild als häufiges Wechselwild. Die Verpachtung erfolgt im Wege der freihändigen Vergabe an jagdpachtfähige Bewerber mit Wohnsitz in Steinhausen oder Eickhoff. Die Genossenschaft ist weder an das Höchstgebot gebunden, noch verpflichtet, überhaupt einen Zuschlag zu erteilen. Die Einholung von Auskünften zu den Revieren und Pachtbedingungen kann unter folgender Adresse vereinbart werden: C. Vonnahme, Markweg 2, 33142 Büren-Steinhausen, sthf2t-nlnd
Gebote sind im verschlossenen Umschlag, unabhängig von der bejagbaren Fläche, als Gesamtgebot bis zum 14.02.2025 bei der vorgenannten Adresse einzureichen.