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Ratsinformationssystem

Die Stadt Büren informiert

Mit Datum vom 14.02.2025 verschickt die Stadt Büren die Grundbesitzabgabenbescheide. Ergänzend zu den allgemeinen Hinweisen zu den Abgabenbescheiden gilt:

Im Jahr 2025 greift erstmals die sogenannte Grundsteuerreform, also die Festsetzung der Grundsteuer nach neuen Kriterien, die auch wir hier in Büren anwenden müssen. Die Reform wurde notwendig, da das Bundesverfassungsgericht mit Urteil vom 10. April 2018 die bisherigen Regelungen zur Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt hat.

Die Stadt Büren bittet deswegen darum, die Veranlagung der Grundsteuer zu prüfen. Durch notwendige Neuvergaben von Kassenzeichen haben ggf. bereits erteilte SEPA-Lastschriftmandate ihre Gültigkeit verloren. Sollte dies der Fall sein, bzw. wenn in der Vergangenheit noch kein SEPA-Lastschriftmandat erteilt wurde, ist dem Bescheid automatisch ein Vordruck hierfür zugeordnet worden. Wenn gewünscht, können Sie diesen Vordruck ausfüllen und an die Stadtkasse zurücksenden.

Sofern es Rückfragen oder Einwände zur steuerlichen Festsetzung gibt, gilt zu beachten:

  • Bei Fragen oder Einwänden zum Grundsteuerbescheid wenden Sie sich bitte an die Stadt Büren. Die Kontaktdaten können Sie Ihrem Abgabenbescheid entnehmen.
  • Bei Fragen oder Einwänden, die den Bescheid über die Feststellung des Grundsteuerwerts oder den Bescheid über die Festsetzung des Grundsteuermessbetrags betreffen, wenden Sie sich bitte an das für Ihr betroffenes Grundstück zuständige Finanzamt. Die Kontaktdaten des für Sie zuständigen Finanzamts sowie weitere allgemeine Informationen zur Grundsteuerreform finden Sie auf der Website der Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen unter www.grundsteuer.nrw.de.

Sofern Sie bereits Einspruch gegen die Feststellung des Grundsteuerwerts oder die Festsetzung des Grundsteuermessbetrags beim Finanzamt eingelegt haben, bleibt dieses Einspruchsverfahren vom Grundsteuerbescheid unberührt und entbindet nicht von der Zahlungspflicht. Die Grundsteuer ist weiterhin an die Stadt Büren zu zahlen. Sollten sich durch einen Einspruch Änderungen des Grundsteuerwerts, bzw. des Grundsteuermessbetrags ergeben, werden diese berücksichtigt, sobald das Finanzamt diese an die Stadt Büren übermittelt.

FAQ zur Grundsteuer

Muss ich ab 2025 mehr Grundsteuer bezahlen?

Ob Sie ab 2025 mehr Grundsteuer als zuvor bezahlen, hängt nach dem neuen Grundsteuerrecht des Bundes in erster Linie von der Wertentwicklung Ihres Grundbesitzes im Vergleich zum übrigen Grundbesitz innerhalb der Gemeinde ab.

Stellt sich bei der Neubewertung heraus, dass Ihr Grundbesitz im Verhältnis stärker an Wert zugelegt hat (z. B. weil sich eine ehemals günstige Randlage zur mittlerweile gesuchten Wohnlage gewandelt hat), wird Ihre Grundsteuer wahrscheinlich steigen. Der Anstieg kann je nach Wertentwicklung deutlicher oder weniger stark ausfallen. Natürlich ist umgekehrt auch ein Absinken der einzelnen Steuerlast oder ein Gleichbleiben denkbar.

Weil sich mit der Reform sämtliche Grundsteuerwerte verändern, müssen alle Gemeinden ihre Hebesätze rechnerisch daran anpassen. Allerdings erhöht keine Gemeinde, auch nicht die Stadt Büren, nur wegen der Reform ihr Grundsteueraufkommen. Die Neuberechnung ist notwendig, um das Grundsteueraufkommen stabil zu halten, das heißt nach der Reform in Summe ähnlich viel an Grundsteuer einzunehmen wie vorher.

Die Reform soll „aufkommensneutral“ bleiben. Was bedeutet das?

„Aufkommensneutralität“ bedeutet, dass die Gemeinde nach Umsetzung der Reform (das heißt im Jahr 2025) ihr Grundsteueraufkommen insgesamt stabil halten kann – also im Jahr 2025 ähnlich viel an Grundsteuer einnimmt wie in den Jahren vor der Reform. Die Reform als solche ist also kein Grund dafür, dass sich das Aufkommen verändert.

Aufkommensneutralität bedeutet jedoch nicht, dass Ihre individuelle Grundsteuer gleich bleibt. Denn wenn die Neubewertung ergibt, dass Ihr Grundbesitz vergleichsweise stark an Wert zugelegt hat, dann steigt dafür künftig die Grundsteuer – auch wenn sich das Gesamtaufkommen vor Ort nicht erhöht. Für die eigentlich interessante Frage „Muss ich ab 2025 mehr Grundsteuer bezahlen?“ kommt es also in erster Linie auf die Wertentwicklung an.

Was bringt mir persönlich die Grundsteuer überhaupt?

Die Einnahmen aus der Grundsteuer bleiben vollständig am Ort und können flexibel eingesetzt werden. Mit Ihrer Grundsteuer werden Schulen, Kitas, Straßen und Spielplätze gebaut oder örtliche Kultur- und Sportangebote finanziert. Jeder Euro wird sozusagen direkt vor Ihrer Haustür ausgegeben. Das, was Ihre Gemeinde lebenswert macht, könnte ohne die Grundsteuer nicht finanziert werden. Sie zahlen die Grundsteuer also für die örtliche Gemeinschaft und damit auch „für sich selbst“.

Durch die Reform wird die Grundsteuer nun auch zukunftssicher – eine positive Botschaft für uns alle.

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