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Ratsinformationssystem

Ansiedlung von Chefs Culinar im Gewerbegebiet am Flughafen in Büren-Ahden

21. Feb 2025

Stadtrat stimmt Entwürfen zur 30. Änderung des Flächennutzungsplans und des Bebauungsplans Nr. 15 „Flughafen Süd II“ zu

Im Gewerbegebiet am Flughafen in Büren-Ahden plant das Unternehmen Chefs Culinar südlich der Kreisstraße 37 einen Lebensmittelgroßhandels- sowie Lebensmittelproduktionsbetrieb für High-Convenience-Produkte (Lebensmittelveredelung). Der Rat der Stadt Büren hat hierzu am Donnerstag, 20. Februar 2025, den Entwürfen zur 30. Änderung des Flächennutzungsplans sowie des Bebauungsplans Nr. 15 „Flughafen Süd II“ zugestimmt.

Den Beschluss zur Einleitung des Verfahrens zur 30. Änderung des Flächennutzungsplanes hatte der Stadtrat bereits im Dezember 2023 gefasst. Die Änderung ist notwendig, um das geplante Bauvorhaben realisieren zu können.

Zum Hintergrund: Im Bereich südlich der Kreisstraße 37 sind im Regionalplan zwischen der Waldfläche und der Flughafenstraße gewerbliche Bauflächen gesichert. Mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 13 „Flughafen Süd“ in Ahden im Jahr 2020 wurden Großteile dieser Flächen für eine gewerbliche Nutzung planungsrechtlich aktiviert. Bereits 2022 hatte Chefs Culinar als Eigentümer der ca. 120.000 Quadratmeter großen Fläche eine Baugenehmigung für die Errichtung eines Lebensmittelgroßhandelsbetriebs erwirkt. Aufgrund der zusätzlich angedachten Errichtung eines Lebensmittelproduktionsbetriebs ergibt sich ein weitergehender Bedarf an rund 60.000 Quadratmeter großen Flächen, der über die im Bebauungsplan Nr. 13 planungsrechtlich aktivierten Flächen hinausgeht und die restlichen bereits im Regionalplan für eine gewerbliche Nutzung vorgesehenen Bereiche umfasst, die sich im städtischen Eigentum befinden.

Öffentlichkeitsbeteiligung

Im September 2024 wurde die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt: Im Rahmen eines umfassenden Bürgerdialogs hatten die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, sich über Themen wie Entwässerung, Lärmsituation und Erschließung zu informieren und Stellung zur Planung zu beziehen. Auch über den Bürgerdialog hinaus konnten Stellungnahmen abgegeben werden, die daraufhin geprüft und abgewogen wurden, jedoch zu keinen wesentlichen Änderungen in der Planung führten.

Planinhalte

Neben den positiven wirtschaftlichen Aspekten wie beispielsweise der Schaffung von Arbeitsplätzen, die die Ansiedlung von Chefs Culinar mit sich bringen würde, spielt auch die umfeldverträgliche Entwicklung des Vorhabens eine entscheidende Rolle. So soll im Bereich Immissionsschutz das größtmögliche Schutzniveau für die umliegenden schutzbedürftigen Nutzungen, in diesem Falle die Wohnbebauungen im Ortsteil Ahden, gewährleistet werden.

Die Vorhaben sollen über den Kreisverkehr (LKW) an der K37 im Westen und eine Stichstraße im Bereich des weiter nordöstlich gelegenen Kreisverkehrs (PKW) erschlossen werden. Ein Regenrückhaltebecken soll die Wasserbewirtschaftung verbessern, ergänzende Maßnahmen sollen vor Starkregen schützen. Bestehende Ausgleichsflächen sollen erweitert werden, zudem wird eine nachhaltige Energieversorgung geprüft, die im Rahmen der Erschließung und Umsetzung des Bauvorhabens realisiert werden soll.

Ausblick

Gemäß erfolgtem Ratsbeschluss vom 20. Februar 2025 werden die Entwürfe zur 30. Änderung des Flächennutzungsplans und des Bebauungsplans Nr. 15 „Flughafen Süd II“ im März öffentlich ausgelegt mit der erneuten Möglichkeit für die Bürgerinnen und Bürger, zum Planverfahren Stellung zu nehmen. Falls sich daraus keine Änderungen ergeben, kann anschließend der Satzungsbeschluss gefasst werden.

„Ich freue mich sehr, dass wir nun die nächste Phase des Planverfahrens einleiten können, um die Ansiedlung von Chefs Culinar bei uns im Stadtgebiet weiter voranzutreiben. Dieses Vorhaben ist ein wichtiger Schritt für die wirtschaftliche Entwicklung unserer Region – von den positiven Effekten auf unsere Infrastruktur und die regionale Wirtschaft sollen alle Seiten profitieren“, so Bürgermeister Burkhard Schwuchow.

Das Unternehmen Chefs Culinar prüft derzeit, ob aufgrund bestehender Planungsrechte bereits bauvorbereitende Maßnahmen auf dem Gelände eingeleitet werden können. Sollte dies der Fall sein, wird die Stadt gesondert informieren.

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