22. Jul 2026
Städtische Bäume und Gehölze dürfen nicht eigenmächtig zurückgeschnitten oder gefällt werden
Immer wieder kommt es vor, dass Bäume, Hecken oder andere Gehölze auf öffentlichen Flächen zurückgeschnitten, beschädigt oder sogar gefällt werden. Die Stadt Büren weist deshalb ausdrücklich darauf hin, dass diese Pflanzen zum städtischen Eigentum gehören. Eingriffe durch Privatpersonen sind grundsätzlich nicht zulässig.
Auch vermeintlich gut gemeinte Maßnahmen – etwa das Kürzen von Ästen, das Zurückschneiden von Hecken oder das Entfernen von Gehölzen – dürfen ausschließlich durch die Stadt oder von ihr beauftragte Fachfirmen erfolgen. Sämtliche Pflegearbeiten werden regelmäßig unter Berücksichtigung der Verkehrssicherheit, naturschutzrechtlicher Vorgaben sowie der langfristigen Entwicklung des Baumbestandes geplant und fachgerecht ausgeführt.
Unerlaubte Eingriffe können erhebliche Folgen haben. Neben der Beeinträchtigung des Ortsbildes und wertvoller Lebensräume für Tiere entstehen häufig hohe Schäden, deren Beseitigung mit erheblichem Aufwand verbunden ist. Je nach Einzelfall können ordnungs- oder strafrechtliche Konsequenzen folgen. Darüber hinaus sind Bußgelder sowie Schadensersatzforderungen möglich.
Die Stadt behält sich vor, entsprechende Verstöße konsequent zur Anzeige zu bringen und appelliert an alle Bürgerinnen und Bürger, von Eingriffen in städtische Grünbestände abzusehen. Wer Beschädigungen oder unerlaubte Maßnahmen auf öffentlichen Flächen beobachtet oder Fragen zur Pflege städtischer Bäume hat, wird gebeten, sich an den Bauhof der Stadt Büren zu wenden (Tel.: 02951/1413).
Unabhängig von den Eigentumsverhältnissen gelten die Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes. Demnach ist es in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September grundsätzlich verboten, Hecken, Gebüsche sowie andere Gehölze und Bäume stark zurückzuschneiden oder auf den Stock zu setzen. Diese Regelung dient dem Schutz brütender Vögel und anderer wildlebender Tiere.
Ausgenommen sind unter anderem Bäume innerhalb von Wäldern, Kurzumtriebsplantagen oder auf gärtnerisch genutzten Grundflächen, soweit keine artenschutzrechtlichen Belange entgegenstehen. Ebenfalls zulässig sind schonende Form- und Pflegeschnitte sowie Maßnahmen zur Erhaltung der Verkehrssicherheit oder zur Gesunderhaltung von Bäumen, sofern diese fachgerecht durchgeführt werden.
Die Stadt Büren bittet darum, die geltenden Vorschriften zu beachten und sich bei Fragen oder Unsicherheiten vor geplanten Maßnahmen ebenfalls an den Bauhof zu wenden. So lassen sich Schäden an Natur und Landschaft vermeiden und der wertvolle Baumbestand langfristig erhalten.