Sowohl für die städtischen Einrichtungen wie die der Kirche und freien Träger zieht die Stadt Büren die Elternbeiträge für den Kreis Paderborn ein. Der Elternbeitrag ist gemäß Satzung einheitlich festgelegt.
Maßgebend sind die sog. "positiven Einkünfte" (bei einem Arbeitnehmer Brutto abzüglich Werbungskosten), nicht das sog. "zu versteuernde Einkommen". Die letzten beiden Kindergartenjahre vor der Einschulung sind beitragsfrei.
Geschwisterkinder in Kindertageseinrichtungen sind beitragsfrei. Für Geschwisterkinder in den Betreuungsformen "Kindertageseinrichtungen" und "Kindertagespflege" wird lediglich der Beitrag für ein Kind erhoben. Der Beitrag ist für die Einrichtung zu zahlen, in der der höhere Satz anfällt.
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