Zum Inhalt (Access key c)Zur Hauptnavigation (Access key h)Zur Unternavigation (Access key u)
contrast
fontsize
A A
Ratsinformationssystem

Nach den Vorschriften des Baugesetzbuches sind Kommunen verpflichtet, für die erstmalige Herstellung einer Straße Erschließungsbeiträge zu erheben. Die Erschließungsbeiträge beruhen auf dem besonderen Erschließungsvorteil den Anlieger durch die Erschließung der Straße erhalten. Dieser Beitrag wird für jede Straße nur einmal erhoben.

AbteilungenKönigstraße 16
33142 Büren

Königstraße 16
33142 Büren

Ihr Kontakt

Bei Fragen stehen Ihnen folgende Ansprechpersonen gerne telefonisch oder per Mail zur Verfügung:

 

Datenschutzhinweis

Diese Webseite nutzt externe Komponenten, wie z.B. Schriftarten, Karten, Videos oder Analysewerkzeuge, welche alle dazu genutzt werden können, Daten über Ihr Verhalten zu sammeln. Hier finden Sie unsere Datenschutzinformationen und unser Impressum.