Die Unterhaltungsmaßnahmen sorgen zum einen dafür, dass das Wasser abfließen kann ohne Schäden anzurichten. Zum anderen soll durch die Gewässerunterhaltung ein ökologisch guter Zustand im Gewässer und im Uferbereich hergestellt werden.
Die Gewässerunterhaltung ist grundsätzlich nach Erfordernis durchzuführen und hinsichtlich ihrer Eingriffsaspekte zu minimieren (Blaue Richtlinie). Im Rahmen der Unterhaltung können Gewässer so durch gezieltes Handeln und Unterlassen in einen naturnahen Zustand zurückgeführt werden.
Die gesetzlichen Grundlagen für die erforderlichen Unterhaltungsmaßnahmen ergeben sich insbesondere aus der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL), dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG), dem Landeswassergesetz (LWG) sowie der „Blauen Richtline“.
Bei den Unterhaltungsmaßnahmen wird zwischen kurzfristigen und mittel- bis langfristigen Maßnahmen unterschieden.
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