Die Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen, die Unterscheidung in Grundsteuer A und Grundsteuer B, sowie die Festsetzung des Grundsteuermessbetrages erfolgen durch die Finanzämter. Der Grundsteuermessbetrag wird der Stadt Büren übermittelt und hier mit dem Hebesatz multipliziert.
Der Hebesatz ist in der Haushaltssatzung der Stadt Büren festgesetzt. Die Grundsteuer errechnet sich somit wie folgt: Grundsteuermessbetrag x Hebesatz = Grundsteuer.
Dem Grundstückseigentümer wird die zu zahlende Grundsteuer durch Festsetzung im Abgabenbescheid bekannt gegeben. Diese und andere Grundbesitzabgaben sind jeweils zu einem Viertel zur Quartalsmitte (15.02., 15.05., 15.08., und 15.11.) zu zahlen. Erstattungen und Nachzahlungen aus Vorjahren werden im laufenden Jahr mit der ersten Quartalsfälligkeit verrechnet. Sollte dies nicht mehr möglich sein, werden sie in einer Sonderfälligkeit ausgewiesen.
Straßenreinigungsgebühren, Abfallentsorgungsgebühren, Niederschlagswassergebühren, Pachtgeld/Anerkennungsgebühren, Gebühren für Frisch- und Abwasser, sowie Hundesteuer werden ebenfalls über den Grundbesitzabgabenbescheid festgesetzt und von der Abteilung Finanzen bearbeitet. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie direkt bei den jeweiligen Dienstleistungen.
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