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Ratsinformationssystem

Die Stadt Büren hat ihr Rechnungswesen zum 01.01.2009 von der sog. Kameralistik auf das Neue Kommunale Finanzmanagement (NKF) umgestellt. Das NKF verpflichtet die Städte und Gemeinden ihre Finanzbuchhaltung nach kaufmännischen Grundsätzen (Doppik) abzuwickeln.

Mit der Einführung des NKF wurde erstmals das gesamte Vermögen und die Schulden der Stadt Büren erfasst, bewertet und in einer Bilanz zusammengefasst. Der Haushaltsplan, der 2009 erstmals auf Grundlage des Neuen Kommunalen Finanzmanagements erstellt wurde, enthält alle im Haushaltsjahr für die Erfüllung der Aufgaben der Stadt voraussichtlich

• anfallenden Erträge und eingehenden Einzahlungen,
• entstehenden Aufwendungen und zu leistenden Auszahlungen sowie
• notwendigen Verpflichtungsermächtigungen
• und ist in einen Ergebnisplan (Erträge und Aufwendungen) und einen Finanzplan (Einzahlungen und Auszahlungen) sowie in dazugehörige Teilpläne gegliedert.

Als Teil der Haushaltssatzung bildet der Haushaltsplan die rechtliche Grundlage für die Haushaltswirtschaft der Stadt Büren.

Mit der Haushaltssatzung werden

• im Ergebnisplan der Gesamtbetrag der Erträge und Aufwendungen des Haushaltsjahres,
• im Finanzplan der Gesamtbetrag der Einzahlungen und Auszahlungen sowohl aus lfd. Verwaltungstätigkeit als auch aus der Investitions- und Finanzierungstätigkeit des Haushaltsjahres,
• die vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen (Kreditermächtigungen),
• die Verpflichtungsermächtigungen,
• die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage und der allg. Rücklage,
• der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung sowie
• die Hebesätze für die Grundsteuer A und B und für die Gewerbesteuer

festgesetzt.

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33142 Büren

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