Zum Inhalt (Access key c)Zur Hauptnavigation (Access key h)Zur Unternavigation (Access key u)
contrast
fontsize
A A
Ratsinformationssystem

Das Landeshundegesetz (LHundG) für das Land Nordrhein-Westfalen ist zum 01.01.2003 in Kraft getreten.

Zweck des LHundG ist es, die durch Hunde und durch den unsachgemäßen Umgang des Menschen mit Hunden entstehende Gefahren abzuwehren und möglichen Gefahren vorsorgend entgegenzuwirken.

Es wird zwischen drei Hundearten unterschieden:

  1. große Hunde
  2. gefährliche Hunde
  3. Hunde bestimmter Rassen

Die Haltung eines gefährlichen Hundes sowie die Haltung eines Hundes bestimmter Rassen ist erlaubnispflichtig. Das heißt, der Hundehalter hat neben der erforderlichen steuerlichen Anmeldung des Hundes im Bürgerbüro der Stadt Büren auch im Bereich Ordnungswesen der Stadt Büren einen erforderlichen Erlaubnisantrag einzureichen. Entsprechende Vordrucke erhalten Sie dort.

AbteilungenKönigstraße 16
33142 Büren

Königstraße 16
33142 Büren

Ihr Kontakt

Bei Fragen stehen Ihnen folgende Ansprechpersonen gerne telefonisch oder per Mail zur Verfügung:

 

Datenschutzhinweis

Diese Webseite nutzt externe Komponenten, wie z.B. Schriftarten, Karten, Videos oder Analysewerkzeuge, welche alle dazu genutzt werden können, Daten über Ihr Verhalten zu sammeln. Hier finden Sie unsere Datenschutzinformationen und unser Impressum.