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Ratsinformationssystem

Einen Kinderreisepass kann man nur persönlich bei der Meldebehörde der Haupt- oder alleinigen Wohnung beantragen. Hierfür muss zumindest ein gesetzlicher Vertreter (Vater oder Mutter / ggf. Vormund) persönlich und in Begleitung des Kindes im Einwohnermeldeamt anwesend sein und die unterschriebene „Einverständniserklärung Minderjähriger“ vorlegen. Besteht das alleinige Sorgerecht, benötigen wir einen Beschluss des zuständigen Amtsgerichts oder ein Negativattest vom Jugendamt. Bei einer Vormundschaft benötigen wir die Bestallungsurkunde des zuständigen Amtsgerichts.

Der Kinderreisepass ist ab Ausstellung zwölf Monate gültig, längstens jedoch bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres.

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33142 Büren

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