Wir stellen Ihnen auf Wunsch eine einfache oder eine erweiterte Meldebescheinigung über Ihre Person aus, wenn Sie mit Haupt- oder Nebenwohnung in Büren angemeldet sind oder waren.
Das Bundesmeldegesetz (BMG) unterscheidet im § 18 die einfache und die erweiterte Meldebescheinigung.
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