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Ratsinformationssystem

Die Meldebehörde darf nach § 44 Bundesmeldegesetz (BMG) Auskünfte erteilen über:

Familienname
Vornamen
Doktorgrad
derzeitige Anschriften
sofern die Person verstorben ist, diese Tatsache.

Zusätzlich dürfen gem. § 45 BMG bei Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses (z. B. bei Vorliegen eines Schuldtitels) folgende Daten übermittelt werden (erweiterte Melderegisterauskunft)

  • frühere Namen
  • Geburtsdatum und Geburtsort sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat
  • Familienstand, beschränkt auf die Angabe, ob verheiratet oder eine Lebenspartnerschaft führend oder nicht
  • derzeitige Staatsangehörigkeiten
  • frühere Anschriften
  • Einzugsdatum und Auszugsdatum
  • Familienname und Vornamen sowie Anschrift des gesetzlichen Vertreters
  • Familienname und Vornamen sowie Anschrift des Ehegatten oder des Lebenspartners
  • Sterbedatum und Sterbeort sowie bei Versterben im Ausland auch den Staat.

Die Beantwortung einer Anfrage ist nur möglich, wenn die gesuchte Person eindeutig identifizierbar ist (über Name, Vorname, evtl. Geburtsdatum und bekannte Anschriften).

Bitte nutzen Sie das Antragsformular zur Prüfung der Voraussetzungen (siehe "Downloads").

AbteilungenKönigstraße 16
33142 Büren

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Folgende hilfreiche Dokumente und Formulare zum Ausdrucken halten wir für Sie bereit.

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Bei Fragen stehen Ihnen folgende Ansprechpersonen gerne telefonisch oder per Mail zur Verfügung:

 

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