Grundlage der Gebührenberechnung für Niederschlagswasser ist die Quadratmeterzahl der bebauten bzw. überbauten und/oder versiegelten Grundstücksflächen, von denen Niederschlagswasser leitungsgebunden oder nicht leitungsgebunden abflusswirksam in die städtische Abwasseranlage gelangen kann. Eine nicht leitungsgebundene Zuleitung liegt insbesondere vor, wenn von bebauten und/oder befestigten Flächen oberirdisch auf Grund des Gefälles Niederschlagswasser in die städtische Abwasseranlage gelangen kann.
Wird die Größe der bebauten und/oder versiegelten Fläche verändert, so hat der/die Grundstückseigentümer/in dies der Stadt Büren innerhalb eines Monats nach Abschluss der Veränderung anzuzeigen.
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