Pachtgeld / Anerkennungsgebühr für städtische Flurflächen wird auf Anweisung der Fachabteilung S1 Wirtschaftsförderung / Liegenschaften vom Sachgebiet II/02 Steuern und Abgaben über den Abgabenbescheid festgesetzt.
Diese Webseite nutzt externe Komponenten, wie z.B. Schriftarten, Karten, Videos oder Analysewerkzeuge, welche alle dazu genutzt werden können, Daten über Ihr Verhalten zu sammeln. Hier finden Sie unsere Datenschutzinformationen und unser Impressum.