Die Ausweispflicht besteht für jeden deutschen Staatsangehörigen ab dem 16. Lebensjahr. Dieser kann man nur mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass nachkommen.Der Personalausweis kann nur persönlich bei der Meldebehörde der Haupt- oder alleinigen Wohnung beantragt werden.
Aufgrund der Notwendigkeit der eigenhändigen Unterschrift ist Ihre persönliche Vorsprache notwendig. Die Aufnahme der Fingerabdrücke ist verpflichtend.
Ab dem 16. Lebensjahr kann man einen Personalausweis selbstständig beantragen.
Die Gültigkeit beträgt bei Personen unter 24 Jahren 6 Jahre, ansonsten 10 Jahre.
Bevor Sie die Online-Funktion des Personalausweises nutzen können, muss die vorläufige 5-stellige PIN durch eine 6-stellige PIN Ihrer Wahl ersetzt werden. Dies können Sie bei der Abholung des Ausweises (erstmalig gebührenfrei) oder am PC mithilfe eines geeigneten Lesegeräts erledigen.
Wenn Sie kurzfristig einen Personalausweis benötigen, gibt es die Möglichkeit einen vorläufigen Personalausweis auszustellen. Der vorläufige Personalausweis ist 3 Monate lang gültig. Eine Verlängerung ist nicht möglich. Der vorläufige Ausweis wird Ihnen bei der Beantragung ausgestellt.
Rechtsgrundlagen: Verschiedene im Personalausweisgesetz
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Folgende hilfreiche Dokumente und Formulare zum Ausdrucken halten wir für Sie bereit.
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