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Ratsinformationssystem

Für bestimmte gewerbliche Erlaubnisse ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung von Nöten. Diese wird Ihnen ausgestellt, wenn Ihnen gegenüber keine rückständigen, offenen Forderungen gegenüber der Stadt Büren bestehen.

Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung können Sie schriftlich, per Fax oder E-Mail, sowie persönlich beantragen.

AbteilungenKönigstraße 16
33142 Büren

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Bei Fragen stehen Ihnen folgende Ansprechpersonen gerne telefonisch oder per Mail zur Verfügung:

 

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