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Ratsinformationssystem

Jugendliche unter 18 Jahren, die eine Ausbildung beginnen, benötigen für die ärztliche Arbeitsschutzuntersuchung einen Untersuchungsberechtigungsschein. Dieser kann bei der Meldebehörde der Haupt- oder alleinigen Wohnung oder online beantragt werden. 

Untersuchungsberechtigungsscheine dürfen nur dem Jugendlichen selbst oder den Personensorgeberechtigten (Eltern, Elternteil, Vormund) ausgehändigt werden. Zudem wird ein Erhebungsbogen ausgehändigt, der vom Jugendlichen bzw. den Eltern oder Elternteil zu Hause auszufüllen und zu unterschreiben ist. Beide Dokumente sind zur ärztlichen Untersuchung mitzubringen.
Die Arztwahl ist frei.

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33142 Büren

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